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Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehepartnerinnen / Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern können sich erleichtert einbürgern lassen.

Die Voraussetzungen erfüllt, 

  • wer insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch)
  • wer seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einer Schweizerin / einem Schweizer lebt,
  • wer in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die Wert der Bundesverfassung respektiert,
  • wer sich in einer Landessprache verständigen kann,
  • wer am Wirtschaftsleben teilnimmt und
  • wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet.

Gebühr

Die Gebühr der Bundesbehörde beträgt Fr. 900.00.

Gesuch

Das Gesuch reichen Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein, welches Ihr Gesuch auch bearbeiten wird.

Kontakt und weitere Informationen

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern

E-Mail:

Die Gesuchsformulare können Sie auch beim Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern beziehen. Bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.

Weitere Informationen.

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