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Visum und Verpflichtungserklärung

Wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind und in die Schweiz einreisen wollen, benötigen Sie unter Umständen ein Visum.

Ob Sie ein Visum benötigen, sehen Sie auf der Internetseite des Bundes.

Das Visum beantragen Sie bei der schweizerischen Vertretung in Ihrem Heimatland. Dann erhalten Sie eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Dieses Formular senden Sie an die Gastgeberin / den Gastgeber in der Schweiz.

Wenn Sie Gastgeberin / Gastgeber für eine Person aus einem visumspflichtigen Land sind, haben Sie eine finanzielle Garantie zu geben.

Kommen Sie bei uns vorbei. Bringen Sie folgende Unterlagen und Angaben mit.

  • Formular Verpflichtungserklärung
  • Police einer abgeschlossenen Reiseversicherung für jede eingeladene Person. Die Reiseversicherung muss folgende Bedingungen erfüllen: Deckung von mind. 30'000 Euro oder dem Gegenwert in Schweizer Franken für Krankheit oder Unfall während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz. Ausführliche Auskunft zu den Versicherungsgesellschaften, die über eine Bewilligung zum Ausstellen einer Reiseversicherung verfügen, finden Sie unter www.sem.admin.ch.
  • Kopie Ihres gültigen, amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis C oder B)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (natürliche Personen, nicht älter als 3 Monate) oder Auszug aus dem Konkursregister (juristische Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • Ihre Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Ihre Bank- oder Postkontoauszüge, mit einer Übersicht des Kontoverlaufs der letzten 90 Tage; die Auszüge müssen auf Sie ausgestellt sein
  • Das geplante Einreisedatum und die geplante Aufenthaltsdauer sind anzugeben; bei einem Multiple-Entry-Visum wird mit einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen gerechnet, wenn die Ein- und Ausreisedaten nicht bekannt sind

Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst können wir das Gesuch nicht bearbeiten. Pro Verpflichtungserklärung müssen Sie 50 Franken Gebühr bezahlen.

Weitere Informationen.

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