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Elternrat

An allen Schulstandorten gibt es einen Elternrat. Das Gremium setzt sich aus je zwei Eltern-Vertretungen pro Klasse zusammen. Der Elternrat wird von einem Präsidium oder einem Co-Präsidium geleitet und trifft sich in der Regel quartalsweise.

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Die Schulleitungen haben gegenüber dem Elternrat eine Informationspflicht. Der Elternrat kann die Schulleitung oder Lehrpersonen zu ausgewählten Themen aber auch aktiv beiziehen. In jeder Schulkommission sind die Elternräte mit zwei Sitzen und Stimmrecht vertreten. Der Elternrat beschäftigt sich mit aktuellen, den Schulstandort betreffenden Themen. Er ist ein Informations- und Diskussionsforum, wo

  • allgemeine Informationen aus der Schulleitung, der Lehrerschaft, aus dem Kreiselternrat, der Schulkommission und weiteren Schulorganen weitergegeben werden;
  • Diskussionen über klassenübergreifende Themen geführt werden und 
  • Anregungen von Eltern über ihre Elternratsvertretung weitergegeben werden. 

Andererseits stellt der Elternrat ein Gefäss aktiver Eltern dar, das die Schule über Arbeitsgruppen unterstützt. Dies können Themen wie Schulwegsicherung, Mithilfe bei Schulevents, Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Aktivitäten von Gesundheitsteams etc. betreffen.

Klasseninterne und persönliche Anliegen, die die eigenen Kinder betreffen, gehören nicht in den Elternrat. Sie können direkt mit der entsprechenden Lehrperson besprochen werden.

 Mit den Elternräten Kontakt aufnehmen 

Weitere Informationen.

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