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Für Lehrpersonen

1. Was ist Psychomotorik?
2. Bei welchen Kindern ist Psychomotorik angezeigt?
3. In welchen Formen wird Psychomotorik angeboten?
4. Wie melde ich ein Kind zur Psychomotorik an?

1. Was ist Psychomotorik?

Die Psychomotoriktherapie ist eine pädagogisch-therapeutische Fachdisziplin der Heilpädagogik und Teil des Bildungssystems an Regel- und Sonderschulen im Kanton Bern. Sie bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Auffälligkeiten im Bereich der Bewegung, Wahrnehmung und des Verhaltens. Diese zeigen sich zum Beispiel im Sportunterricht, beim Spielen auf dem Pausenplatz oder bei feinmotorischen Arbeiten wie Werken, Basteln, Zeichnen und Schreiben.

Die Website von Psychomotorik Schweiz bietet reichhaltige fachliche Informationen:

Downloads:

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2. Bei welchen Kindern ist Psychomotorik angezeigt?

Auffälligkeiten im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich zeigen sich in der Grobmotorik, in der Feinmotorik und/oder in der Grafomotorik. Wenn ein Kind oder Jugendlicher sich nicht seinem Alter entsprechend bewegen und ausdrücken kann, entsteht häufig ein emotionaler oder sozialer Leidensdruck. Dieser kann zu auffälligem Verhalten und/oder einer negativen Selbstwahrnehmung führen.

Stellen Sie bei einem Ihrer Schulkinder eines oder mehrere der in der  Checkliste «Bewegungsauffälligkeiten erkennen» (PDF, 38.9 KB) genannten Probleme fest und bemerken zudem, dass es darunter leidet, dann gibt eine Psychomotorik-Abklärung mehr Aufschluss.

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3. In welchen Formen wird Psychomotorik angeboten?

Die Psychomotorik-Standorte der Stadt Bern bieten:

  • Psychomotoriktherapie
    Wie sieht eine Therapiestunde  aus?
  • Kurzinterventionen (max. 12 Lektionen)
  • Angebot «luege, frage, begleite» (Unterrichtsbesuch, mit Kurztest und Beratungsgespräch)
  • Beratung für Eltern und Lehrpersonen
  • Prävention in grösseren Gruppen in enger Zusammenarbeit mit der Lehrperson
    Mehr dazu auf Psychomotorik Schweiz 

Psychomotorik findet in Kleingruppen oder im Einzelunterricht statt. Es sind auch klassenintegrierte Angebote möglich.

Weiterführende Informationen zu den unterschiedlichen Formen der Prävention, Beratung und Zusammenarbeit der Psychomotorik innerhalb der Schule finden Sie hier:

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4. Wie melde ich ein Kind zur Psychomotorik-Abklärung an?

Für Beratung,  eine Kurzintervention oder bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich an die zuständige Psychomotoriktherapeutin.

Im Schulkreis Bethlehem werden die Psychomotorik-Abklärungen in zweimal jährlich stattfindenden Abklärungswochen durchgeführt (jeweils nach den Frühlings- und Herbstferien). Die Lehrpersonen melden die Kinder bis Ende Januar oder Ende Juni beim Gesundheitsdienst zur schulärtzlichen Abklärung an. Die psychomotorischen Abklärungen werden im Schulkreis Bethlehem in der Regel in Dreiergruppen durchgeführt.

Vor der Anmeldung für eine Psychomotorik-Abklärung erfolgt zuerst eine Beurteilung durch den Schularzt/die Schulärztin. Verwenden Sie dazu die   Anmeldung Lehrperson zur Abklärung für Spezialunterricht (DOCX, 113.2 KB).

Für das Angebot «luege, frage, begleite» (Unterrichtsbesuch mit Kurztest und Beratungsgespräch) verwenden Sie die Anmeldeunterlagen:

 

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Weitere Informationen.

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