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Hindernisfreies Bauen

Hindernisfreie Bauten und Anlagen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, damit Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen selbständig leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Verschiedene Gesetze und Normen stellen sicher, dass Gebäude hindernisfrei gebaut werden und für alle zugänglich sind.

Mit dem Konzeptbericht «Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum» vom August 2016 schafft die Stadt Bern die Grundlage, damit künftig jedes Bauprojekt im öffentlichen Raum konsequent unter dem Aspekt der Hindernisfreiheit geplant und umgesetzt wird. Bereits am 29. Oktober 2015 hat der Stadtrat einen Projektierungskredit von 2,9 Mio. Franken zur Anpassung der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs verabschiedet. ÖV-Haltestellen müssen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz bis Ende 2023 für alle Personen selbstständig benutzbar sein.

Unter diesem Link finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Grundsätze und Normen des hindernisfreien Bauens.

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