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Bildung

Ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ist Voraussetzung dafür, damit Menschen mit Behinderung später selbstständig leben, einer Erwerbsarbeit nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Volks- und Sonderschule

Alle Kinder und Jugendliche haben Anrecht auf eine angemessene Schulbildung. Kinder und Jugendliche, welche die ordentlichen Lehrgänge der Volksschule nicht besuchen können, werden in Sonderschulen gefördert und betreut. Auf der Website des Schulamts finden Sie weitere Informationen.

Familienergänzende Tagesbetreuung

Bild Legende:

Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden in den meisten Kitas, Tagis, Tagesschulen, bei Tageseltern und in Ferieninseln betreut. So können sie soziale Kontakte pflegen und Zeit mit Gleichaltrigen verbringen. Ihre Eltern werden in der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben unterstützt.

Weitere Informationen bekommen Sie direkt bei der betreuenden Institution und auf unseren Webseiten zur Kinderbetreuung.

Weitere Informationen.

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