Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Siegelung

Erste Anlaufstelle für die Hinterbliebenen ist der Siegelungsdienst.

Siegelungsdienst

Stirbt eine in der Stadt Bern gemeldete Person, setzt die Einwohnergemeinde unseren Siegelungsdienst über den Todesfall unmittelbar in Kenntnis. Wir kontaktieren daraufhin die Angehörigen, die Erbinnen und Erben oder allfällige Beistandspersonen, die Kenntnis über die Umstände haben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden. Danach erstellen wir mit Ihnen zusammen das Siegelungsprotokoll, welches einen ersten Überblick über die Vermögenswerte und die mutmasslichen gesetzlichen Erben verschafft. 

Bankkonten, Tresore, Wohnung

Als Siegelungsbeauftragte befassen wir uns überdies mit Sperren und Entsperren von Bankkonti sowie der Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Wir halten die vermutlichen gesetzlichen Erben fest und leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter. 

Als besondere Dienstleistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, beim Siegelungsdienst Bestattungswünsche zu deponieren. 

Weitere Informationen.

Kontakt

Siegelungsdienst Telefon +41 31 321 74 00

GESCHLOSSENE TAGE

Die geschlossenen Tage finden Sie auf unserer Seite Erbschaftsamt.

Fusszeile