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Sanierungsbeiträge und Unterschutzstellung

Sind Ihnen bei einem Bauprojekt Kosten entstanden, die auf denkmalpflegerische Auflagen zurückzuführen sind? Dann können Sie ein Gesuch für einen Sanierungsbeitrag stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Subventionen.

Sollten Sie ein Gesuch für einen Sanierungsbeitrag in Erwägung ziehen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir die Ausführungsweise der geplanten Massnahmen zusammen absprechen können.

Damit wir Ihren Antrag prüfen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Gebäude ist als schützenswert oder erhaltenswert eingestuft
  • Vorbesprechung, Begleitung und Abnahme der baulichen Massnahmen haben stattgefunden
  • Es wurde eine Dokumentation erstellt, die der Bedeutung des Objekts und der Veränderung entspricht
  • Es wurde eine Schlussabrechnung eingereicht

Bitte reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Antragsformular (PDF, 73.4 KB) ein.

Unterschutzstellung

Übersteigt ein Subventionsbeitrag die Höhe von 5'000 Franken, wird zwischen der städtischen Denkmalpflege und der Grundeigentümerschaft ein Unterschutzstellungsvertrag mit Veränderungsbeschränkung der Liegenschaft abgeschlossen. Nachdem Sie diesen Vertrag unterschrieben haben, gilt Ihre Liegenschaft als «denkmalgeschützt». Diese Einstufung geschieht in Ergänzung zu den Wertungskategorien schützenswert und erhaltenswert im Bauinventar.

Nach der Vertragsunterzeichnung wird die Unterschutzstellung im Grundbuch eingetragen und Ihr Gebäude in das Kantonale Inventar der Kunstaltertümer (Art. 39 DPG) aufgenommen. Der Vertrag ist kostenlos. 

Weitere Informationen.

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