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Barrieren - absolut und relativ

Man unterscheidet beim behindertengerechten Bauen zwischen absoluten und relativen Barrieren.

Absolute Barrieren

Hierbei handelt es sich um unüberwindliche Hindernisse, die die Benützung eines Gebäudes, Raumes oder einer Einrichtung verunmöglichen. Absolute Barrieren lassen sich in der Regel bereits in der Grundkonzeption eines Bauvorhabens, das heisst in der Projektierungsphase erkennen und vermeiden. Beispielsweise Stufen, zu schmale Durchgänge oder zu kleine Aufzüge.

Relative Barrieren

Hierbei handelt es sich um Hindernisse, die die Benützung des Gebäudes, eines Raums oder einer Einrichtung erschweren, nicht aber grundsätzlich verunmöglichen. Relative Barrieren lassen sich oft erst im Innenausbau, das heisst in der Ausführungsphase erkennen und vermeiden. Beispielsweise fehlender Handlauf bei Treppen oder zu kleine Schrift.

Konzept des anpassbaren Wohnraumes

Das zweistufige Konzept des anpassbaren Wohnraumes besagt, dass beim Bau absolute Barrieren wo immer möglich zu vermeiden sind. Der Wohnraum ist so zu gestalten, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine einfache Anpassung an individuelle Bedürfnisse möglich ist.

Um dies sicherzustellen sind drei Kriterien zu berücksichtigen:

  1. Stufenloser Zugang: stufenlos und eben, Türschwellen maximal 2,5 cm hoch, Rampen mit einer maximalen Steigung von 6 Prozent, Liftkabine mindestens 1,1 x 1,4 m mit einer  Türbreite von 0,8 m.
  2. Ausreichende Durchgangsbreite: Wege und Korridore mindestens 1,2 m breit, Breite Tür mindestens 0,8 m und Freifläche vor Türe mindestens 0,6 m.
  3. Ausreichende Bewegungsflächen: Fläche für Rollstuhl und Rollator bei 90°-Drehung 1,4 x 1,4 m und bei 180°-Drehung 1,4 x 1,7 m, Anpassbarer Sanitärraum mit einer Fläche von mindestens 3,8 m2 und in keiner Richtung kleiner als 1,7 m.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte bezüglich hindernisfreier Wohnungen gemäss SIA 500 finden Sie auf der Website der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen

Nebst den Anforderungen an die Zugänglichkeit der Wohnung muss der Zugang zum Keller, zu den Gemeinschaftsräumen und zur Waschküche sichergestellt sein. Weiter ist der Beleuchtung, der kontrastreichen Gestaltung sowie der Beschriftung genügend Aufmerksamkeit zu schenken. Im Aussenraum sind die Ertastbarkeit von Ausstattungselementen zu gewährleisten sowie die Aussenwege hindernisfrei zu gestalten.

Weitere Informationen.

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