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Gefahrenkarte der Stadt Bern

In der Gefahrenkarte der Stadt Bern sind potenzielle Überflutungsgebiete ausgeschieden. Die Farbe gibt Auskunft über die Art der Gefährdung.

Ausschnitt aus der Gefahrenkarte (Wassergefahren)
Bild Legende:

Die Hochwasserereignisse der Jahre 1999 und 2005 haben gezeigt, welche schwerwiegenden Folgen Naturgefahren haben können. Um Sach- und Personenschäden durch Naturereignisse künftig vermeiden zu können, verlangt der Bund schweizweit die Kartierung von Naturgefahren (Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen und Steinschlag). Verantwortlich für die Erarbeitung dieser Gefahrenkarten sind die Gemeinden.

Die Gefahrenkarten scheiden potenzielle Gefährdungsgebiete aus. Rote Gebiete sind erheblich gefährdet. Im blauen Bereich ist mit einer mittleren Gefährdung zu rechnen, und in den gelben Zonen wird das Gefährdungspotenzial als gering eingestuft. Um die Gefahrenkarte grundeigentümerverbindlich festzusetzen, muss sie in die Bauordnung der Stadt Bern integriert werden. Dafür ist eine Volksabstimmung mit vorgängiger öffentlicher Auflage nötig.

Gleichzeitig mit dem Wasserbauplan "Gebietsschutz Quartiere an der Aare" wird die "Gefahrenkarte nach Massnahmen" erarbeitet. Diese zeigt das Gefahrenpotenzial nach Realisierung der Hochwasserschutz-Massnahmen. Die Gefahrenkarte ist somit nach Fertigstellung der baulichen Massnahmen den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 31 321 64 75

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