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Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung des Bauklassenplans Centralweg 15

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Der Gemeinderat bringt die Änderung des Bauklassenplans mit dem Bauklassenplan Centralweg 15 Plan Nr. 1447/1 vom 09.04.2015 gestützt auf Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

29. April bis 29. Mai 2015

zur öffentlichen Auflage.

Die Änderung der Bauklasse betrifft Parzelle Bern Gbbl.-Nr. 5/1446, welche zwei verschiedenen Bauklassen zugeordnet ist. Die nördliche Parzellenhälfte liegt in der Bauklasse 3, wo ein Gebäudeabstand von 10 m eingehalten werden muss, während die südliche Hälfte der Bauklasse 4, mit einem Gebäudeabstand von 11 m zugewiesen ist. Die Anpassung des Bauklassenplans in Bauklasse 3 für die gesamte Projektparzelle erfolgt zu Sicherung der volumetrischen Bebauungsstruktur. Dadurch wird auch der Gebäudeabstand durchgehend auf 10 m definiert.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr / 14.00 -17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats GRB Nr. 2015-577 vom 22. April 2015, den Bauklassenplan im Verfahren nach Artikel 122 BauV zu ändern, kann innert der Auflagefrist gestützt auf Artikel 65b Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Weitere Informationen.

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