Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Öffentliche Auflage Zonenplan Reichenbachstrasse 118

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Reichenbachstrasse 118 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

3. Juni bis 3. Juli 2015

zur öffentlichen Auflage.

 

 

Die Planung betrifft das Grundstück Bern Gbbl.-Nr. 2/2354 im Halt von 8‘116 m². Das Areal ist Eigentum der Stadt Bern und ist im Nutzungszonenplan der Zone für öffentliche Nutzungen (Freifläche FC) zugewiesen. An diesem Standort befand sich bis im Herbst 2011 die Krankenpflegeschule Engeried. Der Planungsperimeter grenzt an ein Grundstück mit archäologischen Fundstellen an.

 

Mit der vorliegenden Änderung des Zonenplans Reichenbachstrasse 118 wird neu eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit zugehörigen Überbauungsvorschriften festgelegt. Die ZPP bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung mit gegen 100 Wohnungen und einer Tagesschule sowie einer Schul- und Quartierbibliothek.

 

Das Auflagedokument und weitere Unterlagen, die zur Orientierung dienen, können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 während der Bürozeit (08.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr, Freitags bis 16.00 Uhr) sowie auf dem Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 BauG in seinen rechtlichen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Präsidialdirektion der Stadt Bern, Generalsekretariat / Fachbereich recht, Postfach 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist.

Weitere Informationen.

Fusszeile