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Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Neubrück

Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Ufer-schutzplan Abschnitt Neubrück gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 SFG sowie Artikel 58 BauG vom 28. August 2014 bis 10. Oktober 2014 zur öffentlichen Mitwirkung auflegen.

Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Neubrück gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 SFG sowie Artikel 58 BauG vom

 

28. August 2014 bis 10. Oktober 2014

 

zur öffentlichen Mitwirkung auflegen.

 

Für die Abwasserreinigungsanlage der Stadt und Region Bern (ARA) am Standort Neubrück besteht eine rechtskräftige Überbauungsordnung und Uferschutzplanung. Die ARA kann ihren kurz-, mittel- und langfristigen Erweiterungsbedarf nicht mehr im Rahmen der geltenden Vorschriften realisieren. Auf Basis eines Masterplans für die künftige Entwicklung soll eine angepasste Überbauungsordnung und Uferschutzplanung erlassen werden. Die Planungsvorlage umfasst Um- und Aufzonungen für die optimale Nutzung des bestehenden Betriebsareals der ARA und dessen Erweiterung. Das Areal wird neu der Zone im öffentlichen Interesse, Freifläche D (FD) zugewiesen. Mit den Vorschriften werden Art und Mass der baulichen Nutzung, Baulinien, Vorgaben für die städtebaulich verträgliche Einpassung neuer Bauten und Anlagen, Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung geregelt. Der Gesamtumfang der Bauzonen wird von ca. 112'500 m2 auf ca. 97'000 m2 verringert. Es ist eine Waldrodung mit flächengleicher Ersatzaufforstung von ca. 841 m2 erforderlich. Ausserdem werden die Festlegungen in Lärmempfindlichkeitsstufen- und Naturgefahrenplan vorgenommen.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 während den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8 – 12 / 14 – 17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

Die Dokumente können auch bei ARA Region Bern AG, Neubrückstrasse 190, 3037 Herrenschwanden von Montag – Freitag 8 – 12 / 13 – 16 Uhr eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Mitwirkung können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern zuhanden des Gemeinderats bis am 10. Oktober 2014 schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

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