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Mitwirkungsauflage der Überbauungsordnung Rehhag

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat die Überbauungsordnung Rehhag, Plan Nr. 1317/7 vom 20. Februar 2014, gestützt auf Artikel 58 BauG vom 20. März bis 13. Mai 2014 öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat die Überbauungsordnung Rehhag, Plan Nr. 1317/7 vom 20. Februar 2014, gestützt auf Artikel 58 BauG vom

 

20. März bis 13. Mai 2014

 

öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt.

 

Das Planungsgebiet Rehhag liegt westlich des Dorfkerns von Bümpliz direkt an der Gemeindegrenze zu Köniz. Es wird im Nordwesten begrenzt durch die geplanten Sportanlagen und Familiengärten Bottigenmoos, im Norden durch das Grundstück 6/ 5007, im Osten durch das Rehhaghölzli, im Süden durch die Gemeindegrenze mit Köniz und im Westen durch den Moosweg. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 25 ha.

 

Die Überbauungsordnung Rehhag schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auffüllung des Grubenareals mit unverschmutztem Aushub und die Folgenutzungen nach abgeschlossener Rekultivierung. Das aufgefüllte Gebiet soll später grösstenteils als Naturschutzareal und an den Rändern landwirtschaftlich genutzt werden. Ausserdem wird auch die zukünftige Nutzung und Gestaltung des Betriebsareals, Baufelder, Baumanpflanzungen, die Erschliessung sowie die Ver- und Entsorgung geregelt.  

 

Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet  am 25. März 2014 um 19 Uhr im Alten Schloss Bümpliz, Bümplizstrasse 89, 3018 Bern, eine Informationsveranstaltung statt.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 zur Bürozeit (Montag – Donnerstag 8 -12 Uhr / 14-17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Mitwirkung können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern (E-Mail: stadtplanungsamt@bern.ch) zuhanden des Gemeinderats bis am 13. Mai 2014 schriftlich Einwendungen und Anregungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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