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Öffentliche Auflage Zonenplan Mittelfeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Mittelfeld (Plan Nr. 1322/3 vom 29.04.2015) gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; 721.0) zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Mittelfeld (Plan Nr. 1322/3 vom 29.04.2015) gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; 721.0) vom

 

3. Juni bis 3. Juli 2015

zur öffentlichen Auflage.

Der Zonenplan Mittelfeld beinhaltet die Umzonung des Grundstücks Bern Gbbl.-Nr. 2/2341 von der Zone im öffentlichen Interesse (Freifläche FB) in die Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit zugehörigen Überbauungsvorschriften. Die ZPP bezweckt die Realisierung eines autoarmen Wohnquartiers sowie öffentlicher und privater Bauten und Anlagen, welche einem allgemeinen Interesse entsprechen, namentlich für Alters-, Sport- und Schulangebote. Dabei werden zwei Drittel des Mittelfelds für die Überbauung genutzt und ein Drittel als vielfältig nutzbare Freifläche grün bleiben.

 

Das Auflagedokument mit zugehörigen Erläuterungen kann während der Auflagefrist zur Bürozeit (Montag – Donnerstag 9-12 / 14-17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Schwarztorstrasse 9 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; 721.0) zur Einsprache berechtigt ist, kann während der Auflagefrist bei der Präsidialdirektion der Stadt Bern, Generalsekretariat / Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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