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Öffentliche Auflage, UeO Weltpoststrasse Nord

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Weltpoststrasse Nord mit Plan Nr. 1446/01 vom 25.01.2016 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                                    9. März 2016 bis 8. April 2016

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Die Überbauungsordnung beinhaltet die Um- und Aufzonung auf einem Teil des Grundstücks Bern Gbbl.-Nr. 4/3806 von der Dienstleistungszone und Bauklasse 3 in die Wohnzone und Bauklasse 6 mit zugehörigen Vorschriften. Im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung wird der Zonenplan Oberes Murifeld mit dazu gehörenden Vorschriften vom 5. Dezember 1969 aufgehoben und der Baulinienplan Egghölzli, Teilplan II vom 23. Juli 1970 geändert.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben und Lastenausgleichsansprüche anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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