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Grundsätze

Interessengruppen und Bevölkerung können mitwirken

Diskussionen anlässlich der drei Foren zum STEK 2016
Bild Legende:

Der Gemeinderat setzt mit dem STEK 2016 die strategischen Leitplanken, wie sich die Stadt Bern in Zukunft räumlich entwickeln soll. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass alle Interessengruppen und Direktbetroffenen sich zu diesem wichtigen Führungsinstrument äussern und sich an der Diskussion über die räumliche Zukunft der Stadt beteiligen können. Grundlage dazu ist eine aktive und transparente Kommunikation seitens der Projektverantwortlichen. Indem die Ansichten, Ideen und Vorschläge der Akteure in den Prozess einfliessen, schafft die Partizipation einen Mehrwert. Das Ergebnis des Prozesses ist offen, was eine entsprechende Unvoreingenommenheit und Fairness der Beteiligten voraussetzt.

Neben dem ordentlichen Mitwirkungsverfahren werden die verschiedenen Interessengruppen und die Bevölkerung aktiv in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Diese erweiterte Partizipation besteht aus:

  • STEK-Foren während des gesamten Prozesses bis zur öffentlichen Mitwirkung
  • Öffentliche Informationsveranstaltungen
  • Öffentliche Sprechstunden im Rahmen der Ausstellung zum STEK
  • Präsentationen und Diskussionen bei einzelnen Organisationen (zum Beispiel Parteien, Quartierorganisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und ähnliche)

Ziel ist ein breit abgestütztes Resultat

Das STEK 2016 betrifft viele unterschiedliche und teilweise gegenläufige Interessen. Aus diesem Grund hat die Stadt Bern entschieden, alle Interessengruppen in den Erarbeitungsprozess einzubinden. Diese bilden das Begleitgremium. Der frühe Einbezug der Interessengruppen soll dazu beitragen, breit abgestützte Resultate zu erhalten. An den drei STEK-Foren hatten diese Gelegenheit, sich aktiv in den Prozess einzubringen.

Planungs- und Umsetzungsvorhaben

Das STEK 2016 definiert die generellen Schwerpunkte und Eckpfeiler der räumlichen Stadtentwicklung als Grundlage für einzelne Planungsvorhaben. Sobald das STEK 2016 vom Gemeinderat beschlossen wurde, werden Massnahmenschwerpunkte in konkreten Massnahmen oder im Rahmen von umfassenderen STEK-Folgearbeiten weiterentwickelt und die resultierenden Planungen den betroffenen politischen Entscheidungsgremien zum Umsetzungsbeschluss vorgelegt. Je nach Grössenordnung und Erfordernis werden die betreffenden Vorhaben, so wie bisher, zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

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