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Warnung und Alarmierung

Wenn für die Bevölkerung grosse Gefahr droht – zum Beispiel bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk – wird sie mit dem allgemeinen Sirenenalarm gewarnt. Dabei gilt nach wie vor die Regel, sofort Radio zu hören und sich über allfällige Verhaltensmassnahmen zu informieren.

Nicht jeder Vorfall in einem Kernkraftwerk führt zu einer unmittelbaren Gefährdung der Bevölkerung und damit zu einem Sirenenalarm. In jedem Fall werden jedoch die zuständigen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden informiert, damit diese rechtzeitig die Einsatzbereitschaft für eine allfällige spätere Alarmierung sicherstellen können. Die Alarmierung der Bevölkerung erfolgt über den Allgemeinen Alarm, zusätzlich bietet die Stadt Bern Informationen über die Infoline.

Allgemeiner Alarm

Sollte es in einem Kernkraftwerk zu einem Zwischenfall kommen und eine Gefährdung der Bevölkerung durch radioaktive Stoffe möglich werden, wird der Allgemeine Alarm über die Sirenen ausgelöst. Verantwortlich dafür ist der Kanton im Auftrag der Nationalen Alarmzentrale (NAZ).

Der Allgemeine Alarm fordert die Bevölkerung auf, Radio zu hören oder die App/Website ALERTSWISS zu konsultieren. Das Sirenenzeichen kann mehrmals zur Ankündigung von Verhaltensanweisungen oder amtlichen Mitteilungen ausgelöst werden, die unmittelbar nach dem Alarm über Radio verbreitet werden. 

Der Allgemeine Alarm sowie dessen Bedeutung werden anlässlich des jährlichen Sirenentests der Bevölkerung in Erinnerung gerufen. Weitere Informationen zur Alarmierung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.

Infoline für die Bevölkerung

Die Stadt Bern nimmt im Katastrophenfall oder bei einer Notlage eine zentrale telefonische Anlaufstelle in Betrieb, um Fragen der Bevölkerung zu beantworten. Die Nummer der Infoline lautet Tel. +41 31 638 98 98.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Schutz und Rettung Bern Telefon +41 31 638 99 00

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