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Zoneneinteilung in der Umgebung der Kernkraftwerke

Um jedes Kernkraftwerk sind drei Zonen festgelegt, in denen es aufgrund der zeitlichen Verhältnisse oder möglicher Auswirkungen eines Unfalls besonderer Vorkehrungen bedarf.

In der Eidgenössischen Notfallschutzverordnung sind die Gebiete rund um die schweizerischen Kernkraftwerke bezeichnet, in denen es aufgrund der möglichen Auswirkungen bei einem Unfall besonderer Vorkehrungen bedarf. Die Gebiete werden als Zonen bezeichnet. Um jedes Kernkraftwerk sind drei Zonen festgelegt. Die Zonen 1 und 2 umfassen das Gebiet um ein Kernkraftwerk, in dem für die Bevölkerung bei einem Unfall eine Gefahr entstehen kann, die rasche Schutzmassnahmen erfordert. Das übrige Gebiet der Schweiz wird als Zone 3 bezeichnet.

Der aktuelle Stand der Zonenpläne ist auf den Internetseiten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI einsehbar.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Schutz und Rettung Bern Telefon +41 31 638 99 00

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