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Organisation

Damit in Katastrophenfällen und bei Notlagen der Schutz der Bevölkerung aufrecht erhalten werden kann, unterstützt das Regionale Führungsorgan RFO Bern plus die Gemeindeexekutive bei der Katastrophenvorsorge und der Ereignisbewältigung. Das RFO Bern plus ist ein Zusammenschluss der zivilen Führungsorgane der Gemeinden Bern und acht Vertragsgemeinden.

Bei Katastrophen und in Notlagen geht es darum, den betroffenen Menschen rasch zu helfen und sie vor weiteren negativen Auswirkungen des Ereignisses zu schützen. Gleichzeitig müssen Schäden, deren Folgen über das Normalmass hinausgehen, bewältigt werden. Ziel ist, möglichst rasch wieder geordnete Verhältnisse herzustellen.

RFO Bern plus unterstützt Gemeindeexekutive

Die Gemeindeexekutive übernimmt in Katastrophen und bei Notlagen mit Unterstützung des Regionalen Führungsorgans RFO Bern plus unverzüglich die Führung bei der Ereignisbewältigung. Das RFO Bern plus ist ein Zusammenschluss der zivilen Führungsorgane der Gemeinde Bern als Sitzgemeinde und folgender acht Vertragsgemeinden:

Das RFO Bern plus besteht aus Spezialistinnen und Spezialisten der Einsatzkräfte, der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und verschiedenster weiterer Fachgebiete. Die operative Gesamtleitung obliegt Schutz und Rettung Bern. Schutz und Rettung Bern legt die Einsatzschwergewichte aufgrund der Dringlichkeiten sowie der Notwendigkeiten fest und koordiniert die Mittel der Einsatzkräfte der Kantonspolizei, der Sanitätspolizei, der Feuerwehr, des Zivilschutzes, des Gesundheitsdienstes, des Umweltschutzes, der technischen Betriebe, des öffentlichen Verkehrs usw.

Das RFO berät die Gemeindeexekutiven der Stadt Bern und der acht Vertragsgemeinden sowie deren Abteilungen und Gemeindeunternehmen in fachlicher Hinsicht.

Grundlage für Führungsorgane im Kanton Bern

Gemäss Art. 8 des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes KBZG des Kantons Bern vom 19.03.2014 (Stand 01.01.2015) bilden der Kanton Bern, die Verwaltungskreise und die Gemeinden Führungsorgane für

  • eine stufengerechte Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung auf der Grundlage der Vorarbeiten der Gemeinden,
  • die Planung von Massnahmen als Grundlage für die Einsatzplanung für die Einsatzformationen,
  • die Koordination der für die Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und Grossereignissen zur Verfügung stehenden Mittel,
  • die Beratung der vorgesetzten politischen Behörden und die Vorbereitung ihrer Entscheide.

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