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Wie und wo abstimmen/wählen?

Wie abstimmen/wählen?

  • Sie müssen den Stimm- oder Wahlzettel handschriftlich ausfüllen.
  • Sie können die Abstimmungsfragen mit Ja oder Nein beantworten, indem Sie auf dem Stimmzettel die entsprechenden Felder ankreuzen. Es steht Ihnen auch frei, beide Felder leer zu lassen und sich damit einer Antwort zu enthalten.
  • Bei Wahlen finden Sie im Wahlmaterial eine genaue Wahlanleitung.
  • Wenn Sie sich beim Ausfüllen des Stimm- oder Wahlzettels verschreiben, können Sie beim Stimmregister einen neuen Stimm- oder Wahlzettel beziehen.
  • Sie können Ihre Stimme entweder brieflich oder persönlich an der Urne abgeben. Bis im Mai 2019 konnten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit Stimmgemeinde Bern bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen auch elektronisch abstimmen (E-Voting). Bis auf Weiteres steht E-Voting nicht mehr zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

Wie gehen schreibunfähige Stimmberechtigte vor?

Nicht schreibfähige Stimmberechtigte empfangen wir gerne nach der Zustellung des Stimm- oder Wahlmaterials beim Stimmregister der Stadt Bern im Erlacherhof, Junkerngasse 47. Sie können einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter Ihren Stimmrechtsausweis übergeben und Ihre Stimmabgabe bekanntgeben. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter trägt Ihre Willensäusserung in Ihrer Anwesenheit in den Stimm- oder Wahlzettel ein, legt den Zettel in das Stimmcouvert und verschliesst dieses. Wenn Sie kurzfristig abstimmen oder wählen möchten, können Sie sich in einem der Stimmlokale an die Leitung des Urnendiensts wenden. Die von Ihnen mit dem Ausfüllen des Stimm- oder Wahlzettels beauftragte Person untersteht der Geheimhaltungspflicht.

Wie stimme ich brieflich ab?

Benutzen Sie die Abstimmungsunterlagen, die Ihnen zugestellt wurden und befolgen Sie die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis sowie auf der Rückseite des Antwortcouverts. Besonders wichtig: Der Stimmrechtsausweis ist im entsprechenden Feld zu unterschreiben und zusammen mit dem verschlossenen Stimmcouvert in das Antwortcouvert zu legen. 

Im Fenster muss die Adresse des Stimmregisters erscheinen. Übergeben Sie das Antwortcouvert entweder rechtzeitig und frankiert der Post oder werfen Sie es bis spätestens am Samstag, 12.00 Uhr, vor dem Abstimmungs- oder Wahltag in einen der folgenden Briefkästen:

  • Briefkasten Erlacherhof | Junkerngasse 47
  • Briefkasten Bienzgut | Bernstrasse 77

Wo und wann kann ich an der Urne abstimmen/wählen?

Sie haben die Möglichkeit, bei verschiedenen Stimmlokalen in der Stadt Bern persönlich an der Urne abzustimmen oder zu wählen. Unter Stimmlokale finden Sie alle Standorte sowie deren Öffnungszeiten. Ebenfalls ist angegeben, welche Stimmlokale hindernisfrei zugänglich sind und welche nicht.

Wie stimme ich bei nicht hindernisfrei zugänglichen Stimmlokalen ab?

Bei nicht hindernisfrei zugänglichen Stimmlokalen können Stimmberechtigte bei Bedarf die Leitung des Stimmlokals telefonisch kontaktieren. Die Kontaktangaben werden vor dem Stimmlokal auf einem Aushang bekannt gegeben. Die Leitung kann Ihnen den Zugang ermöglichen. Ist dies nicht möglich, so können Sie der Leiterin oder dem Leiter des Stimmlokals Ihre Wahl- oder Stimmunterlagen übergeben. Sie wird diese anschliessend in die Urne legen. Die Leitung des Stimmlokals untersteht der Geheimhaltungspflicht.

Kann ich auch elektronisch abstimmen/wählen?

Für Bernerinnen und Berner mit Wohnsitz in der Schweiz ist die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) zurzeit noch nicht möglich. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit Stimmgemeinde Bern konnten bis im Mai 2019 bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen auch elektronisch abstimmen. Bis auf Weiteres steht E-Voting nicht mehr zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Bern

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen.

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Informationen zu Abstimmungen, Wahlen, Initiativen, Referenden und Volksvorschläge gibt es auch in Leichter Sprache.

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Informationen zu Abstimmungen, Wahlen, Initiativen, Referenden und Volksvorschläge gibt es auch in Gebärdensprache.

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