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Grosser Stadtbrand von 1405

Während des grossen Stadtbrands von 1405 kamen über 100 Menschen ums Leben und rund 600 Wohnhäuser gingen in Flammen auf.

In Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (Rückgang und Stagnation im 15. Jahrhundert) stand der grosse Stadtbrand von 1405.[1] Obwohl die Brandkatastrophe allein keine Ursache für die rückläufigen Einwohnerzahlen darstellte, bewirkten die auf den Brand folgenden städtebaulichen Massnahmen, dass die Zahl der Wohnhäuser in der Stadt Bern im Verlauf des 15. Jahrhunderts abnahm. Nachdem bereits anfangs Mai eine Feuersbrunst rund 52 Häuser an der Junkerngasse zerstört hatte, brach am Donnerstag den 14. Mai 1405 zur Vesperzeit in der südlichen Häuserzeile der Brunngasse (Brunn- und Herrengasse) ein Feuer aus, das sich wegen des an diesem Tag heftig wehenden Nordwindes rasend schnell über die ganze Stadt ausbreitete.[2] In kürzester Zeit sprangen die Flammen von der Brunngasse auf die südlich davon gelegene Rathausgasse sowie auf die Kramgasse über, zerstörten dort das 1373 erbaute Kaufhaus (Kauf- und Zollhaus) und erreichten mit den Häuserzeilen an der Münster- und Herrengasse das am südlichen Stadtrand gelegene Franziskanerkloster (Franziskanerkirche). Gleichzeitig breitete sich das Feuer über den Gefängnisturm, da nu die zitglogg hanget[3], auf die Innere Neustadt (Innere Neustadt) aus, erreichte das Inselkloster (Klosterkirchen der Dominikaner und Dominikanerinnen) und verwüstete von da aus das Marziliquartier. Erst der Lauf der Aare konnte die Flammen schliesslich stoppen.[4] Do morndes wart am fritag, do waz die schöne stat Bern ein arm ellend angesicht, der am abent waz rich, der waz am morgen ein betler, und gap man vil lüten in die hospitale, und waz ein kleglich not umb vil erber lüten, so verbrunnen warent.[5] Mit diesen Worten beklagte der Chronist und Augenzeuge Konrad Justinger die Verheerungen des Stadtbrands von 1405. Nach seinen Schätzungen waren in der Brandnacht vom 14. auf den 15. Mai über 100 Einwohner verbrannt und rund ein Drittel des mit Wohnhäusern überbauten Stadtgebiets war ein Raub der Flammen geworden.[6]

Bau- und feuerpolizeiliche Massnahmen

Nach der Feuersbrunst beschloss der Rat, aus bau- und feuerpolizeilichen Gründen auf den Wiederaufbau sämtlicher 600 während des Brands zerstörten Häuser zu verzichten. Insbesondere sollten die rund 35 Wohn- und Gewerbehäuser an der südlichen Brunngasse, in denen der Brand von 1405 ausgebrochen war und die wegen der zahlreichen Brennöfen als besonders brandgefährlich galten, nicht wieder aufgebaut werden. Ebenfalls erheblich verringert wurde die Zahl der Häuser im Gerberngraben (Entstehung spezieller Gewerbebezirke). Diesen liess der Rat im Bereich zwischen Zeitglockenturm und Amthausgasse teilweise auffüllen und zu einem Platz dem heutigen Theater- und Kornhausplatz umgestalten.[7] Auch scheint die ganze Fläche zwischen Amthaus- und Kochergasse im Bereich des so genannten Äusseren Gerberngrabens nach 1405 vorläufig nicht wieder mit Wohnhäusern überbaut worden zu sein. Ebenfalls nicht wieder aufgebaut wurden die nördlich an den Zeitglockenturm anstossenden Häuser, an deren Stelle eine Durchfahrt für Wagen sowie die zwischen 1406 und 1413 neu errichtete Obere Brotschal (Fleisch- und Brotschalen) zu stehen kamen. Weitere Bürgerhäuser fielen dem 1421 begonnenen Münsterbau (Pfarrkirche von St. Vinzenz) und dem zwischen 1406 und 1417 neu erbauten Rathaus (Rathaus) in der nördlichen Häuserzeile der Rathausgasse zum Opfer.[8]

Verbannung von Holzscheunen und Viehställen aus der Innenstadt

Ebenfalls auf eine Verkleinerung der Häuserzahl zielte eine kurz nach dem Stadtbrand erlassene Satzung, in der Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) bestimmten, dass jene Hofstätten, auf denen vor dem Feuer noch zwei Häuser gestanden hatten und deren Breite unter 24 Fuss (ca. 7 Meter) betrug, beim Wiederaufbau zu einer einzigen Liegenschaft zusammengefasst werden mussten. Die betroffenen Hausbesitzer sollten unter der Aufsicht der Bauherren (Bauherren) durch die Inhaber der vergrösserten Hofstätten entschädigt werden.[9] In zwei weiteren Satzungen von 1405 und 1407 knüpfte der Rat das Abreissen verbrannter Sesshäuser in der Inneren und Äusseren Neustadt (Äussere Neustadt) an die Bedingung, dass die anstelle der Wohnhäuser zu errichtenden Scheunen und Ställe ausschliesslich in Stein erbaut und mit feuerfesten Lehmziegeln gedeckt werden mussten. In den rückwärtigen Gassen der Zähringerstadt (Zähringerstadt) insbesondere an der Brunn- und Rathausgasse hatten die Bürger sogar eine ausdrückliche Bewilligung einzuholen, bevor sie mit dem Bau eines Stalles beginnen durften.[10]

Roland Gerber, 13.11.2011



[1]    Zu den archäologischen Befunden des Stadtbrands von 1405 vgl. Armand Baeriswyl: „Die gröste brunst der stat Berne”. Der Stadtbrand von 1405, in: BGZ, S. 36-40.

[2]    Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 322, S. 195f.

[3]    Der heutige Zeitglockenturm.

[4]    Zum Stadtbrand von 1405 vgl. Roland Gerber: Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern. Verwaltungs- und finanzgeschichtliche Untersuchung über das Bauherrenamt der Stadt Bern 1300 bis 1550 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 77), Bern 1994, S. 37f.

[5]    Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 324, S. 196.

[6]    Während Konrad Justinger in seiner Chronik von insgesamt 600 verbrannten Häusern spricht, wurde nach der „Cronica de Berna“ ungefähr der dritte Teil der Stadt Bern (tertia pars ville Bernensium) von den Flammen zerstört; ders., Cronica de Berno, in: Die Berner Chronik des Conrad Justinger nebst vier Beilagen, hg. von Gottlieb Studer, Bern 1871, S. 295-301, hier S. 301.

[7]    Vgl. dazu den am 21. August 1406 von Junker Rudolf von Aarburg und seinen beiden Söhnen mit der Stadt Bern abgeschlossenen Burgrechtsvertrag, in dem der nach dem Stadtbrand neu errichtete Zeitglockenturm als am nuwen platz gelegen bezeichnet wird; SSRQ Bern III, Nr. 126, S. 383.

[8]    Kdm Bern III, S. 12-15; sowie Kdm Bern IV, S. 423.

[9]    SSRQ Bern I/2, Nr. 254, S.115 f., und SSRQ Bern I/1, Nr. 79, S. 68f.

[10]  SSRQ Bern I/2, Nr. 248 und 249, S. 113.

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