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Eisenbahnlärm

Die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr wird durch die übergeordneten Vollzugsstellen von Bund und Kanton erhoben. Die Stadt Bern hat keine Vollzugskompetenzen bei dieser Art von Lärm.

Informationen zu Schallschutzmassnahmen an Bahnstrecken im Kanton Bern erhalten Sie beim Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination des Kantons Bern.

Für allgemeine Fragen und Auskünfte zum Thema Lärmschutz der Eisenbahn ist das Bundesamt für Verkehr BAV zuständig.

Weitere Informationen.

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