Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Luftreinhaltung

Das Ziel der Luftreinhaltung besteht darin, Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen.

Diese Zielsetzung wird in der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung formuliert. Die Aufgaben des Kantons Bern zur Erfüllung des Ziels sind im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 (PDF, 789 KB)  festgelegt.

Ein raumplanerisches Instrument ist dabei das Berner Fahrleistungsmodell. Es kommt bei Bauvorhaben mit grossem Verkehrsaufkommen (speziell bei Einkaufs- und Freizeitzentren wie Stade de Suisse und Westside) zur Anwendung. Es definiert, ausgehend von einer Grundbelastung und einer zu erwartenden Entwicklung des Verkehrsaufkommens, die für das Bauvorhaben zulässige Anzahl Fahrten.
Die lokale Belastbarkeit durch Luft- und Lärmimmissionen darf nicht überschritten werden.

Anforderungen an Abluftführungen und Kaminhöhen

Die Abluft von Industrie- und Gewerbeanlagen (z.B. Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Labors) beinhaltet oftmals geruchsaktive Stoffe, welche zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens in der Nachbarschaft führen können. Lästige Immissionen sind durch geeignete Abluftführung oder Aufbereitung zu vermeiden. Verbrennungsgase und belastete Abluft sind grundsätzlich immer über Dach zu führen. Die  Mindesthöhen für Kamine (PDF, 59.9 KB) sind dabei einzuhalten.

Meldungen über lufthygienische Belastungen nimmt die Gruppe Luft entgegen.

Feuerungsanlagen werden durch die Feuerungskontrolle auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte überprüft.

Luftreinhaltung während der Bauphase

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die geänderte Luftreinhalteverordnung LRV (PDF, 174 KB) bezüglich Baumaschinen auf grösseren Baustellen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Baumaschinen ab 18kW mit Partikelfiltern ausgerüstet sein. Die Übergangsbestimmungen (PDF, 70 KB) sind zu beachten.

Bei grösseren Baustellen werden auch Auflagen bezüglich Luftreinhaltung bei Bautransporten gemacht.

Die Sektion Bau und Lärm prüft anhand von Stichproben und den angeforderten LKW- und Maschinenlisten die Umsetzung der Luftreinhaltemassnahmen auf der Baustelle.

Weitere Informationen.

Fusszeile