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30. August 1999 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 336

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Verkehrskompromiss: Neuerungen in der Oberen Altstadt

pid. Am 23. November 1997 hatte eine grosse Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern dem Verkehrskompromiss für eine fussgängerfreundliche Innenstadt zugestimmt. In der Unteren Altstadt, zwischen Zytglogge und Nydeggasse, konnte die erste Etappe am 3. Dezember 1998 eingeführt werden. In der Oberen Altstadt war die Ausführung durch Beschwerden zunächst blockiert. Nachdem diese bereinigt oder abgewiesen wurden, werden ab 6. September 1999 folgende Massnahmen realisiert:

  • Anlieferung zeitlich beschränkt von 05.00 bis 11.00 und 18.30 bis 21.00 Uhr. Übrige Zeiten Sperrzeiten ohne Autoverkehr (ausgenommen mit Ausnahmebewilligung und Hotelzufahrt.) Dies gilt für:

    Markt- und Spitalgasse, Bärenplatz, Käfiggässchen, Waaghausgasse, Schauplatz- und Gurtengasse, Kornhaus- und Theaterplatz Westseite

  • Anlieferung zeitlich beschränkt von 05.00 bis 11.00 und 18.30 bis 21.00 Uhr. Parkieren frei von 18.30 bis 05.00 Uhr. Dies gilt für:

    Aarbergergasse, Neuengasse, Waisenhausplatz Westseite

  • In den genannten Gassen und Plätzen resp. deren Teilbereichen gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.

  • Die Fahrtrichtung der Neuengasse und des südlichen Teils der Genfergasse wird umgedreht. Die Zufahrt erfolgt neu vom Waisenhausplatz und die Wegfahrt via Aarbergergasse/Bollwerk.

  • Die Verbindung von der Nägeligasse nach der Kornhausbrücke erfolgt über die Predigergasse, Schüttestrasse und Grabenpromenade. Das Befahren der Nägeligasse Ost ist nur noch für den Güterumschlag von 05.00 bis 11.00 und 18.30 bis 21.00 Uhr nach dem Kornhausplatz sowie für den Zubringerdienst Nägeligasse Ost im Bereich Kornhauspost, Stadttheater erlaubt.

  • Die Zufahrt zu den Hotels ist generell gestattet.

  • In der Aarbergergasse wird der Veloverkehr im Gegenverkehr zur allgemeinen Fahrtrichtung zugelassen.

    Als erstes wird am Montag, 6. September 1999, die Einbahnfahrtrichtung in der Neuengasse gekehrt. Zu diesem Zeitpunkt werden Aarberger- und Neuengasse ab 07.00 Uhr mit einem Halteverbot belegt. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten in der ganzen Oberen Altstadt dauern voraussichtlich zwei Wochen. Mit dem Aufstellen der Signalisation wird diese rechtsgültig.

    Die Stadtpolizei Bern bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Signalisation und die neuen Regelungen zu beachten. In der Einführungsphase werden Beamtinnen und Beamte der Stadtpolizei sowie Angestellte der Securitas in der Oberen Altstadt verstärkt präsent und bei Problemen soweit möglich behilflich sein. Zusätzlich wird die Stadtpolizei ein Informationsblatt mit den neuen Verkehrsführungen und Regelungen, sowie ein Blatt über Sonderregelungen abgeben.

    Polizeikommando der Stadt Bern

  • rs

    Weitere Informationen.

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