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26. November 1999 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 455

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Dreidimensionale Bodenmarkierungen werden entfernt

pid. Anfangs November wurden an der Landoltstrasse im Mattenhofquartier versuchsweise erstmals in der Tempo-30-Zone dreidimensional wirkende Bodenmarkierungen angebracht, mit dem Ziel, die Automobilisten zu langsamerem Fahren anzuhalten.<br> Vertiefte Abklärungen beim Bundesamt für Strassen haben nun aber ergeben, dass - obschon das Strassenverkehrsgesetz "für besondere Fälle veränderte Symbole sowie versuchsweise neue Symbole, Signale und Markierungen bewilligt" - die in Bern angebrachten dreidimensionalen Bodenmarkierungen in der Signalisationsverordnung nicht enthalten und folglich nicht zulässig sind. Weil die verwendete Bodenmarkierung die Gefahr in sich birgt, dass sie von Strassenbenützern missverstanden wird und als Hindernis angesehen werden könnte, das umfahren oder vor dem angehalten werden muss, und der Strasseneigentümer unter Umständen für Schäden zu haften hätte, entschied sich die Stadtpolizei Bern, die bundesrechtswidrigen Markierungen zu entfernen.<br> Nächstes Jahr soll in einem Forschungsprojekt des Bundesamtes für Strassen die Notwendigkeit und Zweckmässigkeit von besonderen Markierungen, darunter auch dreidimensionalen, auf der Fahrbahn geprüft werden. Wenn letztlich Vorschläge im bestehenden Verkehrsrecht integriert werden, wird die Stadtpolizei auf ihren heutigen Entscheid zurückkommen.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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