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2. August 2000 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 247

Das Untersuchungsrichteramt und die Stadtpolizei Bern teilen mit:

Kontrolle Hanfläden vom 11.7.2000: Resultate der Analysen liegen vor

pid. In einer gezielten Aktion führten Beamtinnen und Beamte der Stadtpolizei Bern am Dienstag, 11.7.2000 in den Hanfläden der unteren Altstadt Kontrollen durch. Dabei wurden 73 kg Hanfblüten und Hanfkraut, davon 10 kg in 1'523 Duftsäcklein/Badezusatz abgepackt, 51 Gramm Haschisch und 1,3 kg Psilocybin enthaltende Pilze sichergestellt.<br> Die Untersuchungsresultate des Instituts für Rechtsmedizin ergaben, dass sämtliche Proben der sichergestellten Hanfblüten und des Hanfkrautes über dem Wert von 0,3% THC-Gehalt liegen. Dieser Grenzwert kann, gemäss Praxis des Schweizerischen Bundesgerichts, als Massstab dienen, um zu beurteilen, ab welchem THC-Gehalt ein Hanfprodukt als Betäubungsmittel einzustufen ist.<br> Eine Probe weist einen THC-Gehalt von 1%, eine weitere den von 2% auf. Die restlichen Werte liegen zwischen 4 und 17% THC. Somit dürften die beschlagnahmten Hanfprodukte dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die Verantwortlichen der Hanfläden müssen mit entsprechenden Anzeigen rechnen.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

rs

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