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13. Juni 2001 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 202

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Antifa-Blitzdemo vom 2.6.2001: Vorwurf des polizeilichen Uebergriffs

pid. Kürzlich erhielten die "Berner Zeitung" und "Der Bund" einen Leserbrief, in dem der Leserbriefschreiber der Stadtpolizei Bern mangelnde Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit der unbewilligten antifaschistischen Demonstration von Samstag, 2.6.2001, vorwirft. Darin kritisierte er einerseits das polizeiliche Vorgehen während des Demonstrationsumzuges, andererseits die Art und Weise seiner persönlichen Anhaltung an der Sulgeneckstrasse. Nachdem die Stadtpolizei Bern interne Abklärungen vorgenommen und den Leserbriefschreiber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen hat, zeigt sich die Situation wie folgt:

Tatsache ist, dass die Stadtpolizei während des Demonstrationsumzugs vorerst nicht sichtbar war, um sich dem Vorwurf der Provokation nicht aussetzen zu müssen. Erst nach der dritten, erheblichen Sachbeschädigung entschied die Einsatzleitung, den Demonstrationsumzug aufzulösen. Nachdem Ordnungsdienstkräfte vor und hinter dem Umzug aufmarschierten und so ein Weiterkommen verunmöglichten, feuerten Demonstranten gegen die Polizeikräfte Raketen ab, warfen Molotow-Cocktails und Steine, diese reagierte mit Gummischrot und Reizstoff. Im Rahmen der Anhaltungen wurden weitere Molotow-Cocktails, Schlagstöcke, Baseballschläger, Steine und Messer sichergestellt. Angesichts der Sachbeschädigungen und des Gewaltpotentials der Demonstranten bleibt es der Leserschaft überlassen, sich ein Urteil über die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes zu machen.<br> An der Sulgeneckstrasse standen über 100 Demonstranten ca. 50 Ordnungsdienstkräften gegenüber. Der Leserbriefschreiber versuchte - nach eigenen Angaben, die der Polizei vorliegen - sich einer Anhaltung durch die Beamten zu entziehen und flüchtete, wurde aber eingeholt und wie weitere 108 Demonstranten festgenommen. Die Festnahme dieser grossen Anzahl Demonstrierender war nur dank einem konsequenten Vorgehen möglich. Dass es bei der Anhaltung von sich wehrenden oder fliehenden Personen zu Blessuren kommen kann, ist naheliegend. So wurden denn auch bei den insgesamt 116 Angehaltenen zwei Personen mit leichten Verletzungen festgestellt, die sie jedoch nicht verarztet haben wollten. Eine weitere Person begann zu hyperventilieren, konnte aber von der vor Ort anwesenden Sanitätspolizei betreut werden.<br> Aufgrund der ersten polizeilichen Abklärungen konnte der Beamte, der den Leserbriefschreiber angehalten hatte, eruiert werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist es bei der Anhaltung zu keinem Uebergriff durch den Beamten gekommen. Die Anhaltung des vermummten, mit einer Bierflasche bewaffneten und vorgängig zwei andere Beamte attackierenden Leserbriefschreibers erfolgte konsequent, den Umständen entsprechend, aber verhältnismässig. Auf die Aufforderung des Gesamteinsatzleiters in der Berner Zeitung an die Adresse des Leserbriefschreibers meldete sich dieser umgehend bei der Polizei, und es fand heute Mittwoch Morgen nun eine Besprechung zwischen dem Leserbriefschreiber, seinem Anwalt, dem Gesamteinsatzleiter der Stadtpolizei Bern, dem damaligen Frontoffizier und dem Beamten statt. Das in offener Atmosphäre geführte Gespräch brachte jedoch keine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte.<br> Noch vor diesem Gespräch hatte der Leserbriefschreiber beim Untersuchungsrichteramt Bern eine Anzeige gegen unbekannt deponiert. Die weiteren Abklärungen werden somit in der Verantwortung des Untersuchungsrichteramtes erfolgen.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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