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12. November 2003 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 359

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Verkehrsregime in der Oberen Altstadt: Neue Signalisation

pid. Die Bauarbeiten auf dem unteren Waisenhausplatz sind im Sinne des Verkehrskompromisses für eine fussgängerfreundliche Innenstadt abgeschlossen. Die Einfahrt auf den unteren Waisenhausplatz ist mit einer neuen Sigalisation versehen und bringt folgende, teils neue Verkehrsbeschränkungen mit sich:

Der Güterumschlag ist weiterhin von 0500 - 1100 Uhr sowie von 1830 - 2100 Uhr in den betroffenen Gassen erlaubt. Dazwischen liegt die übliche Sperrzeit. Für den übrigen Verkehr gilt ein generelles Fahr- sowie Parkverbot. Insbesondere ist auch das Parkieren zwischen 2130 und 0500 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Stadtpolizei Bern wird in nächster Zeit in den betroffenen Gassen vermehrt Kontrollen durchführen.

Polizeikommando der Stadt Bern

bgu

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