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26. Mai 2004 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 152

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Betrügerische Missbräuche von Datenverarbeitungsanlagen – Aufmerksamkeit bei Geldbezügen an Automaten ist gefragt

pid. Immer wieder kommt es auch in Bern vor, das Benützerinnen und Benützer von Geldautomaten von verschiedenster Täterschaft um ihr Geld betrogen werden. Mit verschiedensten Modi Operandi gelangt die Täterschaft in den Besitz von Kontokarte und deren Geheimzahl.

Taschendiebstahl
Die Täterschaft gelangt durch einen Taschendiebstahl (Portemonnaie) an eine Kontokarte. Vorgängig tätigte die bestohlene Person einen Bargeldbezug an einem Geldautomaten, dabei steht die Täterschaft in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und kann somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Originalkarte und deren Geheimzahl werden anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht.

Karte wird nach dem Geldbezug nicht ausgeworfen
Dabei wird durch die Täterschaft ein meist professionell gestalteter Vorbau am Geldautomaten angebracht, welcher den Auswurf der Karte nach dem Geldbezug verhindert. Ohne seine Karte verlässt der Bezüger die Örtlichkeit. Die Täterschaft selber entfernt den Aufbau und behändigt die Karte. Die Geheimzahl späht eine Miniaturkamera aus, die unauffällig im Bereich des Bedienfeldes montiert ist, oder die Täterschaft steht während dem Geldbezug in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und kann somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Originalkarte und deren Geheimzahl werden anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht.

Skimming
Beim so genannten Skimming können Kunden ihre Bargeldabhebung an einem Geldautomaten problemlos ausführen, ohne zu bemerken, dass die Daten ihre Karte von meist professionell gestalteten Vorbauten kopiert werden. Die Geheimzahl späht eine Miniaturkamera aus, die unauffällig im Bereich des Bedienfeldes montiert ist, oder die Täterschaft steht während dem Geldbezug in unmittelbarer Nähe zum Bezüger und kann somit die Eingabe der Geheimzahl beobachten. Mit den Daten der Originalkarte wird ein Dublikat erstellt und diese wird anschließend zum Schaden des rechtmäßigen Besitzers missbraucht.

Hinweise der Stadtpolizei Bern:

Fallen Ihnen beim Bargeldbezug an einem Geldautomaten verdächtige Vorrichtungen (getarnte Miniaturkameras), Spuren wie Klebstoffrückstände oder Zettel auf, so brechen sie den Bezug ab und benachrichten Sie sofort die nächste Polizeistelle und das zuständige Geldinstitut.

Versichern Sie sich vor der Eingabe Ihrer Geheimzahl, ob sich jemand hinter Ihnen befindet.

Bei der Eingabe Ihrer Geheimzahl stellen Sie sich so hin, dass niemand Einblick auf die Tastatur nehmen kann.

Tragen Sie Ihre Kontokarte nicht mit der dazugehörenden Geheimzahl in Ihrem Portemonnaie mit sich.

Für den Zahlencode Ihrer Geheimzahl verwenden Sie nicht nachvollziehbare Zahlen wie zum Beispiel Ihr Geburtsdatum.

Polizeikommando der Stadt Bern

bgu

Weitere Informationen.

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