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8. Januar 2005 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 4

Die Stadt- und Kantonspolizei Bern teilen mit:

Elf Autolenker alkoholisiert - vier standen unter Drogeneinfluss

pkb/pid. Die Stadt- und die Kantonspolizei Bern haben am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag in der Stadt Bern, im Seeland und im Berner Oberland eine koordinierte Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei sind die Fahrzeuglenkenden auch auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüft und dabei die neuen Vorschriften bezüglich 0,5-Promille-Grenze bzw. Nulltoleranz für Drogen angewandt worden.

Die Kantonspolizei Bern hat in der Zeit von 1700 Uhr bis ca. 1930 Uhr im Bereich des Lachenstadions in Thun sowie auf der Bielstrasse in Lyss insgesamt 145 Personen und Fahrzeuge kontrolliert. In der Zeit zwischen 2300 und 0300 Uhr hat die Stadtpolizei Bern im Bereich Neufeld insgesamt 547 Fahrzeuglenkende kontrolliert.

Auf der Kontrollstelle in Thun wurden 106 Fahrzeuglenkende kontrolliert und einem Atemlufttest unterzogen. Bei einem Fahrzeuglenker ergab der Test einen Blutalkoholgehalt von 0,9 Gewichtspromille. Bei ihm musste eine Blutprobe angeordnet werden; der Führerausweis wurde ihm an Ort und Stellen abgenommen.

In Lyss wurden 39 Fahrzeuglenkende auf ihre Fahrtüchtigkeit hin kontrolliert. Bei zwei Fahrzeuglenkern ergab der Atemlufttest einen Blutalkoholgehalt von über 0,5, bzw. über 0,8 Gewichtspromille. Beide Lenker mussten ihren Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. In Lyss wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher negativ ausfiel.

Während der Kontrolle auf dem Gebiet der Stadt Bern wurden 547 Lenkende überprüft und einem Atemlufttest unterzogen. Dabei fielen acht Atem-Alkoholproben positiv aus: bei fünf Lenkern ergab der Atemlufttest eine Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 0,79 Gewichtspromillen und bei drei Lenkern eine solche von über 0,8 Gewichtspromillen. Bei ihnen musste eine Blutprobe angeordnet werden; den Führerschein mussten sie an Ort und Stelle abgeben. Der höchste gemessene Atemlufttest ergab ein Resultat von 1,2 Gewichtspromillen. Im Weiteren drängten sich bei vier Lenkern Drogenschnelltests auf. Gestützt auf die positiven Ergebnisse mussten sie den Führerschein ebenfalls an Ort und Stelle abgeben. Die Stadtpolizei hat bei ihrer Kontrolltätigkeit zudem kleinere Mengen an Drogen sichergestellt.

Unterstützt wurde die Polizei bei ihrer Aktion durch das Institut für Rechtsmedizin, das für die Blutentnahmen besorgt war.

Erstmals wurde im Rahmen einer Grosskontrolle die am 1. Januar in Kraft getretene Gesetzgebung betreffend "0,5-Promille-Grenze bzw. Nulltoleranz für Drogen" angewandt und von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Fahrzeuglenkende einer Atem-Alkoholprobe zu unterziehen, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Stadt- und die Kantonspolizei Bern werden in der Anwendung der neuen Bestimmungen der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden die Fahrzeuglenkenden jedoch mit vermehrten Kontrollen bezüglich Fahrfähigkeit – namentlich bei Festen und Grossanlässen - rechnen müssen.

 

ff

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