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13. September 2006 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 370

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Familiengärten Schermenwald: unerlaubtes Verbrennen von Abfällen im Freien

pid. In letzter Zeit musste die Stadtpolizei vermehrt in den Familiengärten beim Schermenwald intervenieren, weil Gartenbesitzer unerlaubt Abfälle verbrannnten. Die Parzellen wurden den Besitzern per Ende November 2006 gekündigt, weil das Gelände andersweitig genutzt werden soll. Dies führte dazu, dass einzelne Gartenbesitzer damit begonnen haben, nebst Gartenabfällen insbesondere Altholz und weitere Siedlungsabfälle unerlaubterweise zu verbrennen.

Die Luftreinhalteverordnung umschreibt das Verbrennen von erlaubten Abfällen wie folgt: Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn wenig Rauch entsteht. Die Aufzählung ist abschliessend! Wer sonstiges Material verbrennt, macht sich strafbar.

Alles andere zu vernichtende Material muss an den speziell dafür eingerichteten Entsorgungsstellen abgegeben werden. 

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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