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27. November 2007 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 391

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

„Gucklochfahrer“ verursachte Unfall

pid. Am Dienstagmorgen missachtete ein Autofahrer auf der Kreuzung Statthalterstrasse / Rehhagstrasse die Vortrittsregelung: Eine korrekt fahrende Autofahrerin versuchte den drohenden Zusammenstoss noch zu vermeiden, kollidierte aber mit einem parkierten Auto. Die Sicht des Unfallverursachers war durch die vereisten Scheiben eingeschränkt.

Verletzt wurde niemand, es entstand aber ein Sachschaden von ca. 8'000 Franken.  

Die Stadtpolizei Bern macht darauf aufmerksam, dass das Fahren mit vereisten Scheiben nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich ist. Fehlbare Automobilisten werden zur Anzeige gebracht.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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