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2. Juni 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Beitritt der Stadt Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

Der Gemeinderat möchte, dass die Stadt Bern dem Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz beitritt. Er hat eine entsprechende Vorlage an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat und Gemeinde weitergeleitet.

pdb. Die kantonalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz stützen ihre Zusammenarbeit vor allem auf die regionalen Strukturen. Die Ostschweiz, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz und die Romandie mit dem Kanton Tessin bilden, sowohl in operativen wie teilweise auch in administrativen Belangen, je eine Polizeiregion und ein Konkordat. Dem nordwestschweizerischen Polizeikonkordat gehören bisher die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Bern an. Die Grösse und die Bedeutung der Stadtpolizei Bern und ihr umfassendes Pflichtenheft haben die nordwestschweizer Kantone veranlasst, auch die Stadt Bern als selbstständige Konkordatspartnerin einzuladen.

Die Ziele des Konkordats liegen in der Förderung der polizeilichen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Hilfe. Die Hilfeleistungen beschränken sich auf Einzelfälle und sind zeitlich begrenzt. Deshalb erfordert das Konkordat keine permanenten Strukturen. Es hat also keinen Einfluss auf den erforderlichen Personalbestand der Stadtpolizei. Das Konkordat gelangt aufgrund eines einfachen Verfahrens zur Anwendung und erlaubt, bei ausserordentlichen Ereignissen wie Katastrophen, Terrorakten, Geiselnahmen, Entführungen und Grossanlässen rasch, wirksam und mit einem geringen administraven Aufwand zu reagieren. Dies gilt auch für andere Anwendungsfälle des Konkordats wie die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Ausbildung, der Materialbewirtschaftung und der Zurverfügungstellung spezialisierter Dienste. Sehr wichtig und effizient ist auch die bereits funktionierende gemeinsame kriminalpolizeiliche Analysenstelle zur verbesserten Verbrechensbekämpfung.

Für den Beitritt der Stadt Bern zum nordwestschweizerischen Polizeikonkordat ist gemäss Gemeindeordnung eine Volksabstimmung erforderlich.

Pressedienst der Stadt Bern

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