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30. August 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Gegenvorschlag zur Parlamentarischen Initiative

Der Gemeinderat empfiehlt dem Stadtrat die Ablehnung der Parlamentarischen Initiative "Abgabe von Entschädigungen - Erlass eines Reglements" und legt der Legislative einen Gegenvorschlag vor. Diesen hat er an die Finanzkommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. Die Parlamentarische Initiative verlangt in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs den Erlass eines Reglements über die Abgabe von Entschädigungen aus der Parlamentstätigkeit in den Eidgenössischen Räten und im Grossen Rat des Kantons Bern sowie aus der Vertretung der Stadt Bern in Institutionen und Körperschaften. Der Abgabepflicht sollen die Mitglieder des Gemeinderats und die städtischen Angestellten unterliegen.

Gemäss heutiger Regelung müssen die Mitglieder des Gemeinderats, welche die Stadt in wirtschaftlichen, gemeinnützigen und kulturellen Unternehmungen und Organisationen vertreten, die daraus fliessenden Entschädigungen mit Ausnahme der Spesenentschädigungen der Stadtkasse abliefern. Die Zugehörigkeit von Mitgliedern des Gemeinderats zur Bundesversammlung oder zum Grossen Rat ist in Artikel 92 GO geregelt. Eine Bestimmung über die Abgabe von Entschädigungen aus dieser Parlamentstätigkeit fehlt indessen. Für die städtischen Angestellten sind sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Grundsätze im Personalreglement geregelt.

Der Gemeinderat hat Verständnis für das Anliegen der Initiative, ist aber der Auffassung, dass Form und Inhalt des Reglements besser auf das bestehende städtische Recht abgestimmt werden müssen. Was die Form betrifft, hält der Gemeinderat dafür, die Abgabepflicht für die Mitglieder des Gemeinderats allein in einem Erlass zu regeln, ist doch die Ablieferungspflicht der städtischen Angestellten beim Wahrnehmen öffentlicher Ämter oder bei der Vertretung der Stadt in andern Institutionen bereits im städtischen Personalrecht geregelt. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass sich diese Regelung bewährt hat und sich deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Änderungen aufdrängen.

Der Gemeinderat schlägt dem Stadtrat mit seinem ausgearbeiteten Gegenvorschlag in Reglementsform vor, die Ablieferungspflicht seiner Mitglieder aus der Parlamentstätigkeit in der Bundesversammlung oder im Grossen Rat auf die Hälfte der aus der Mandatsausübung fliessenden Entschädigungen mit Ausnahme der Spesen und Prämien für die Vorsorge zu beschränken. Werden im Rahmen der Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats Drittpersonen zu deren Entlastung angestellt, soll dies auch einen Einfluss auf die Höhe der Ablieferungspflicht haben. Gleiches gilt für die Ablieferung von Mandatssteuern an die Parteien. Der Gemeinderat hat sich bei seinem Vorschlag davon leiten lassen, dass die Stadt an der Parlamentstätigkeit ihrer Exekutivmitglieder ein Interesse hat.

Informationsdienst der Stadt Bern

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