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25. Oktober 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Kantonalisierung Berufsschulen: Ein wichtiger Schritt vorwärts

Im Rahmen der Kantonalisierung von Bildungsinstitutionen des nachobligatorischen Bereichs hat der Gemeinderat die Vereinbarung über die Kantonalisierung der bislang städtischen Berufsschulen genehmigt. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, um den Betrieb dieser Schulen auf den 1. Januar 2001 zu kantonalisieren.

inf. Im Rahmen der Aufgabentrennung zwischen Kanton und Gemeinden geht im Bereich des Bildungswesens die Trägerschaft für die Institutionen im nachobligatorischen Bereich (sogenannte Sekundarstufe II) an den Kanton über. Bei den Höheren Mittelschulen und der Akademischen Berufsberatung ist dieser Schritt bereits per 1. Januar 1998 vollzogen worden. In einer zweiten Etappe sind auch die Berufsschulen sowie die Berufs- und Laufbahnberatung an den Kanton zu überführen. Der Gemeinderat der Stadt Bern hat die beiden zugehörigen Vereinbarungen in diesen Tagen genehmigt. Er hat dadurch die Voraussetzung geschaffen, damit der Gesamtregierungsrat die Kantonalisierung des Betriebs und damit auch den Übergang der Trägerschaft der bislang städtischen Berufsschulen (Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern; Gewerblich-Industrielle Berufsschule Bern; Lehrwerkstätten Bern; Schule für Gestaltung Bern; Werkjahr Bern; Werkstätten Laubegg Bern und Wirtschaftsmittelschule Bern§) an den Kanton auf den 1. Januar 2001 definitiv verabschieden kann. Das bisher bei der Stadt angestellte Betriebs- und Verwaltungspersonal wird auf diesen Zeitpunkt an den Kanton übergehen.

Die Kantonalisierung der Berufsschulen ist finanziell im wesentlichen kostenneutral, d.h. die bei den Gemeinden wegfallenden und beim Kanton neu anfallenden Kosten werden im Rahmen der neuen Finanz- und Lastenausgleichsgesetzgebung (FILAG) kompensiert. Eine Nettoentlastung für die Stadt ergibt sich bloss durch den Wegfall der Standortgemeindebeiträge und der Defizitfinanzierung der Weiterbildung. Diese Entlastung wird allerdings nicht per 1. Januar 2001, sondern erst auf den derzeit noch nicht bekannten Zeitpunkt des Inkrafttretens des FILAG erfolgen.

Verschiedene bislang städtische Berufsschulliegenschaften werden die Hand wechseln und an den Kanton übergehen. Bezüglich den Abgeltungskonditionen und insbesondere des Kaufpreises konnte in den Verhandlungen zwischen dem Kanton und den Standortgemeinden von Berufsschulen, die in dieser Sache gemeinsam vorgehen, vorderhand noch keine Einigung erzielt werden. Die nächsten Verhandlungsrunden sind darauf ausgerichtet, noch im laufenden Jahr eine grundsätzliche Einigung zu erzielen. Die Handänderungsverträge werden voraussichtlich im kommenden Jahr in den meisten Gemeinden, so auch in der Stadt Bern, noch vom Volk zu genehmigen sein.

Informationsdienst der Stadt Bern

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