Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

14. Juni 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Totalrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt

Im Hinblick auf die Umsetzung des Verkehrskompromisses in der Unteren Altstadt hat der Gemeinderat eine Totalrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt (PVUA) beschlossen. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Die Publikation des Erlasses erfolgt im Stadtanzeiger.

inf. Im November 1997 wurde der sogenannte Verkehrskompromiss von den Stimmberechtigten der Stadt Bern angenommen. Der Kompromiss beinhaltet unter anderem die Schaffung fussgängerfreundlicher Zonen in der Berner Innenstadt. Bis heute wurde die Innenstadt zunehmend vom Verkehr entlastet. In der Oberen Altstadt wurden namentlich die Anlieferungszeiten beschränkt, in der Unteren Altstadt vorerst die Junkern- und Postgasse mit einem Nachtfahrverbot zu Gunsten der Anwohnenden belegt. Mit der Zeit soll der Durchgangsverkehr in der Unteren Altstadt unterbunden und das Parkieren den Anwohnenden und Geschäftsbetrieben vorbehalten bleiben.

In den Gassen der Unteren Altstadt kann heute tagsüber 30 Minuten parkiert werden. In der Nacht (19.00 bis 08.00 Uhr) gibt es keine Beschränkung. Ausgenommen sind, wie oben erwähnt, die Junkern- und die Postgasse. Damit die Anwohnerschaft dieser beiden Gassen ihre Fahrzeuge parkieren kann, wurde 1999 durch die Parkierverordnung Untere Altstadt die Möglichkeit von sogenannten Fahr- und Parkierbewilligungen geschaffen. Der Gemeinderat hat nun eine Totalrevision der Parkierverordnung Untere Altstadt beschlossen, die am 1. August 2001 in Kraft tritt. Somit kann inskünftig allen Anwohnenden und Betrieben der Unteren Altstadt eine Fahr- und Parkierbewilligung erteilt werden. Diese können dabei zwischen vier verschiedenen Bewilligungen auswählen:

  • Die Bewilligung für die Nachtparkierung ist für Anwohnende attraktiv, welche beispielsweise auswärts arbeiten und ihr Fahrzeug täglich für den Arbeitsweg benützen. Diese Bewilligung kostet 480 Franken pro Jahr;
  • Die 48 Stunden gültige Bewilligung dürfte für diejenigen Anwohnenden geeignet sein, welche ihr Auto zwar regelmässig benützen, aber auch tagsüber eine Parkiermöglichkeit haben wollen. Diese Bewilligung kostet 960 Franken pro Jahr;
  • Wer in der Unteren Altstadt wohnt und nicht darauf angewiesen ist, sein Auto dort abzustellen, hat die Möglichkeit, an Stelle einer Fahr- und Parkierbewilligung eine Parkkarte für eine angrenzende Parkkartenzone (240 Franken pro Jahr) zu erwerben.
  • Geschäftsbetriebe können für 960 Franken pro Jahr eine Bewilligung beziehen, welche ihnen tagsüber das Abstellen von Geschäftsfahrzeugen, welche in Lieferbereitschaft gehalten werden müssen, erlaubt.

Das neue System dürfte voraussichtlich ab 1. Oktober 2001 funktionieren. Bis dahin müssen noch zahlreiche Vorarbeiten (technische Vorarbeiten, Signalisation, Behandlung von Bewilligungsgesuchen) ausgeführt werden. Die Direktion für Öffentliche Sicherheit wird die Bevölkerung vorgängig detailliert informieren.

Der Gemeinderat wird an einer nächsten Sitzung zuhanden des Stadtrats über eine Anpassung des Gebührenreglements an die totalrevidierte PVUA beschliessen.

Informationdienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile