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9. August 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Abwassergebühren nach neuem Reglement werden eröffnet

Basierend auf dem vom Stadtrat im Oktober 1999 erlassenen Abwasserreglement erhebt die Stadt Bern dieses Jahr erstmals Regenabwassergebühren. Früher flossen Regen- und Schmutzwasser zusammen in die Kanalisation; heute soll das Regenwasser aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht mehr unnötig mit dem Schmutzwasser vermischt werden. Es soll durch Versickern und Verdunsten im natürlichen Wasserkreislauf bleiben.

In den nächsten Tagen wird den rund 16'500 Liegenschaftsbesitzenden in der Stadt Bern eine Eröffnung der erhoben Flächendaten und der zugehörigen Gebühr zugestellt. Mittels einem Selbstdeklarations-Formular können allfällige Ergänzungen und Korrekturen angebracht und der Erhebungsstelle (Tiefbauamt der Stadt Bern) gemeldet werden.

 

Umdenken für einen ökologischen Umgang mit Regenabwasser

Beim Versickern durch die verschiedenen Humus- und Bodenschichten wird das Regenwasser gereinigt, was sich positiv auf die Qualität des daraus zusammenfliessenden Grundwassers auswirkt. Daher soll ungenutztes Regenwasser möglichst vor Ort breitflächig versickern können und so über die humusierte Bodenschicht dem Grundwasser zugeführt werden. Begrünte Flächen, durchlässige Anlagen wie Kiesplätze, Schotterrasen oder Rasengittersteine ermöglichen eine naturnahe und umweltschonende Siedlungsentwässerung.

 

Die neue Gebührenregelung

Die Einführung der Regenabwassergebühr entspricht dem Grundsatz des Verursacherprinzips: Wer eine öffentliche Dienstleistung in Anspruch nimmt – also das Regenabwasser über eine öffentliche Kanalisation ableitet – bezahlt seinen Teil an die Infrastruktur. Die neue Regenabwassergebühr besteht aus einer einmaligen Anschlussgebühr bei Um- und Neubauten, und einer wiederkehrenden Gebühr für Schmutzwasser, welche sich in die Verbrauchs- und Regenabwassergebühr aufteilt. Für die individuelle Berechnung der Regenabwassergebühr sind bei rund 16'500 Liegenschaften in der Stadt Bern Daten erhoben worden. Diese basieren auf der Grundlage der amtlichen Vermessung. Mittels einer Selbstdeklaration können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Daten überprüfen und allenfalls anpassen.

 

ökologisches Handeln wird belohnt

Je ökologischer der Umgang mit Regenwasser, desto tiefer die entsprechenden Abwassergebühren. Soll das Regenwasser versickern und/oder verdunsten können, so eignen sich z.B. begrünte Flachdächer, oder die breitflächige Versickerungen über Grünflächen oder Geländemulden. Das Regenwasser kann aber auch als Brauchwasser genutzt werden. Es eignet sich gut für die Speisung von Toilette und Waschmaschine, für die Gartenbewässerung und zum Autowaschen. Jede Person in der Schweiz verbraucht täglich rund 160 Liter Trinkwasser, aber nur 3 - 5 Liter davon werden für Essen und Trinken verwendet. Die Hälfte dieses täglichen Trinkwasserverbrauchs liesse sich ohne weiteres durch Regenwasser ersetzen.

 

Info- und Auskunftsstellen der Stadt Bern

Das Tiefbauamt der Stadt Bern, vertreten durch das Informationsbüro BauStelle, Bundesgasse 38, 3001 Bern, Telefon 031 321 77 77, gibt während den Bürozeiten gerne Auskunft. Unter dieser Adresse können auch Publikationen wie die städtischen Reglemente (Abwasserreglement der Stadt Bern, Abwasserverordnung, Verordnung über den Abwassertarif und über die technischen Vorschriften) oder verschiedene Broschüren zum Thema Regenabwasser bestellt werden. Im Internet liefern folgende Websites weitere Informationen: www.bern.ch, Rubrik Stadtkanzlei, Rubrik Rechtssammlung, Suchbegriff *abwasser, www.ara-bern.ch

Tiefbauamt der Stadt Bern

Weitere Informationen.

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