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3. Januar 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Berner Baustellen-Stadtplan: Guckloch ins eGovernment

inf. Das mit dem Prix du Service Public 2001 ausgezeichnete eGovernment-Projekt des Stadtberner Tiefbauamts hat neuerdings ein allgemein zugängliches Schaufenster: den Baustellen-Stadtplan auf der Website der Stadt Bern.

Der Berner Internet-Stadtplan, zu finden auf der offiziellen Website www.bern.ch, bietet seit kurzem eine Neuerung: die Rubrik "Baustellen aktuell". Sie ermöglicht es der Bevölkerung, sich online über sämtliche Baustellen auf dem Gebiet der Stadt Bern ins Bild zu setzen. Es handelt sich dabei um den allgemein zugänglichen Teil jenes zukunftsweisenden Projekts, für welches das Stadtberner Tiefbauamt kürzlich den mit 20 000 Franken dotierten Prix du Service Public 2001 erhalten hat.

Der Baustellen-Stadtplan wird vom Tiefbauamt wöchentlich aktualisiert. Er vermittelt zu jeder einzelnen Baustelle Angaben über Bauherrschaft und ausführende Bauunternehmung sowie über die Dauer der Bauarbeiten. Wer genauere Auskunft wünscht oder ein Anliegen an zuständiger Stelle deponieren möchte, erfährt auch noch Namen und Telefonnummern der verantwortlichen Kontaktpersonen.

Fünf Jahre Sperrfrist

Der Baustellen-Stadtplan bildet indessen bloss einen kleinen Teil des preisgekrönten Projekts, das nicht nur in der ganzen Schweiz, sondern mittlerweile sogar im Ausland auf grosses Interesse stösst. Hans-Peter Wyss, Leiter Planung/Koordination im Tiefbauamt, wurde u.a. eingeladen, das Konzept der Baukoordination im öffentlichen Raum am Deutschen Städtetag vorzustellen. Kernpunkt des Konzepts: Alle Verwaltungsstellen und privatwirtschaftlichen Unternehmungen, die im öffentlichen Raum tätig sind, werden via Internet in eine rollende Koordinationsplanung eingebunden – von kantonalen und städtischen Ämtern über Verkehrsbetriebe, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke bis hin zu Kabelnetzbetreibern und Kommunikationsfirmen.

Oberstes Ziel des neuartigen Konzepts ist die Steigerung der Lebensqualität der Stadtbevölkerung. Wurden früher regelmässig (und oft auch berechtigterweise) Klagen laut, dasselbe Strassenstück werde innert kurzer Zeit mehrmals aufgerissen und wieder zugepflastert, so wird es künftig in Bern keinen Anlass zu solchen Beschwerden mehr geben: Wo nämlich eine Baustelle war, darf das betreffende Strassenstück während einer Sperrfrist von fünf Jahren nicht mehr geöffnet werden. Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden somit entschieden weniger unter Baustellen und deren Unannehmlichkeiten zu leiden haben.

Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau

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