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29. Januar 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Bauordnung 2000 geht in die öffentliche Auflage

Im April 1998 hat der Stadtrat eine Motion zur Totalrevision der Bauordnung soweit erheblich erklärt, als er die formelle Vereinigung der Bauordnung, der Vorschriften zum Bauklassenplan und der Vorschriften zum Zonenplan über die zulässigen Nutzungsarten verlangte. Unter Federführung des Rechtsdiensts der Direktion für Planung, Verkehr und Tiefbau ist in der Zwischenzeit ein systematisch neu geordnetes Reglement entworfen worden, das den Namen "Bauordnung 2000" trägt und nun gemäss Gemeinderatsbeschluss öffentlich aufgelegt wird.

inf. Die so genannte BO 2000 verbessert die Verständlichkeit der Bauvorschriften schon allein dadurch, dass das ständige Hin- und Herblättern in den drei erwähnten Teilen wegfällt. Zudem bringt der neue Aufbau die zusammen gehörenden Bestimmungen in den richtigen Zusammenhang. überflüssige Verweise auf das übergeordnete Recht wurden eliminiert. Anpassungen an die geänderte kantonale Baugesetzgebung erfolgten dort, wo dies ohne materielle änderung der alten Bauordnung möglich war.

Die Vorschriften über die Zuständigkeit der Direktionen und Fachstellen sind neu in der Organisationsverordnung der Stadtverwaltung enthalten; die BO 2000 regelt nur noch die Kompetenzen der Baubewilligungsbehörde. Durch die Straffung der Bauordnung konnte die Zahl der darin enthaltenen Artikel um rund einen Fünftel gesenkt werden.

Da keine materiellen änderungen vorgenommen wurden, kann die BO 2000 in einem vereinfachten Verfahren vom Gemeinderat beschlossen werden. Der vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüfte Erlass geht nun in die öffentliche Auflage. Danach müssen das Einspracheverfahren durchgeführt und die Genehmigung des AGR eingeholt werden. Sofern gegen die entsprechende Verfügung keine Beschwerden eingehen, wird die BO 2000 anschliessend durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt.

Die Bauordnung 2000 ist als erster Schritt zu einer materiellen Revision beziehungsweise Fortschreibung der baurechtlichen Grundordnung zu betrachten. Deren ältere Teile stammen aus der zweiten Hälfte der siebziger Jahre. Seither wurden verschiedentlich änderungen beschlossen, z.B. 1989 mit der Annahme der Initiative "Stopp den Autopendlern" und 1997 mit dem Verkehrskompromiss. Das Verfahren für die materielle Revision wird zurzeit vorbereitet. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Auftrag erteilt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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