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20. Februar 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Öffentliche Beleuchtung: Teilweise Aufhebung der Sparschaltung

inf. Seit mehreren Jahren wird in der Stadt Bern bei der öffentlichen Beleuchtung aus Stromspargründen in der Nacht zwischen 01.00 und 05.30 Uhr jede zweite Strassenlampe ausgeschalten. Demgegenüber stehen relativ häufige Forderungen aus der Bevölkerung diese Sparschaltung aufzuheben. Generell ist festzustellen, dass sich das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung immer mehr in der Forderung nach einer besseren öffentlichen Beleuchtung äussert. <p>Durch neue Leuchtmittel ist die Aufhebung der Sparschaltung heute möglich. Die Energienutzungsverordnung kann trotzdem eingehalten bleiben. Nötig ist ein Wechsel der Lampen (z.B. Entladungslampen mit Keramikbrenner), die eine Dosierung der Leistung in der Nacht zulassen. Aus finanziellen und personellen Gründen wird dieser Umbau jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat für eine Übergangslösung entschieden: Für Strassenzüge, bei welchen die Sparschaltung aus Energiespargründen gegeben ist, hat er den Fachleuten des Elektrizitätswerks Bern (EWB) die Kompetenz erteilt, bei erhöhtem Sicherheitsbedürfnis auf das Löschen von Lampen zu verzichten. Als Beratungsgremium stehen dem EWB die Fachgruppe "Sicherheit im öffentlichen Raum" und der Fachbereich "Gemeinsam für Sicherheit" der Stadtpolizei zur Verfügung. An Strassenzügen, die bereits mit energiesparenden Entladungslampen mit Keramikbrenner ausgerüstet sind, wird die Sparschaltung aufgehoben.

Informationsdienst der Stadt Bern

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