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22. Januar 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Erlass eines Mantelreglements

Im Zusammenhang mit dem Rechtsetzungsprogramm will der Gemeinderat ein Mantelreglement erlassen. Dieses dient zur Bereinigung aller Reglemente der Rechtssammlung. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage genehmigt und an die zuständige Kommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

inf. Unter einem Mantelerlass versteht man einen Erlass rechtsetzenden Inhalts, der jedoch kein eigenständiges Gesetz darstellt, sondern lediglich den Zweck hat, mehrere Gesetze (d.h. Reglemente und Verordnungen auf kommunaler Ebene) an veränderte Bedürfnisse bzw. Umstände anzupassen.

Im Juni 1999 hatte der Gemeinderat aufgrund der neuen Gemeindeordnung ein Rechtsetzungsprogramm beschlossen. Gleichzeitig hat er einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, die gesamte städtische Rechtssammlung nach Abschluss des Rechtsetzungsprogramms im Rahmen einer Querschnittrevision terminologisch zu bereinigen, hinsichtlich der Erlasstitel und der Strafdrohung an die neue Gemeindegesetzgebung anzupassen und generell auf Schwachstellen hin zu prüfen.

Das Rechtsetzungsprogramm ist heute, soweit Erlasse des Stadtrats und der Stimmberechtigten betreffend, abgeschlossen. Mit Hilfe des Mantelreglements soll nun die oben erwähnte Querschnittsrevision vollzogen werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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