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17. Dezember 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Stadttheater Bern: Nachkredit für Mehraufwand in den Spielzeiten 2001/2002 und 2002/2003

Die Anfang 2001 in Kraft getretene Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz verursachte der Theatergenossenschaft Bern bis Mitte 2003 Folgekosten in Höhe von 1'020'100 Franken. Nachdem bereits der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 500'000 Franken bewilligt hat, beschloss der Gemeinderat, dem Stadtrat die übernahme einer gleich hohen Summe zur Deckung des Fehlbetrags zu beantragen.

inf. Die am 1. Februar 2001 in Kraft getretene Verordnung 2 zum eidgenössischen Arbeitsgesetz verursachte in der ganzen Schweiz Folgekosten für Theater und Orchester. Die neuen Bestimmungen über die Arbeitszeiten führen dazu, dass Musikerinnen und Musiker sowie Schauspielerinnen und Schauspieler längere Pausen zwischen ihren Arbeitseinsätzen machen müssen. Die Definition der überzeit zog erhebliche Mehrkosten für das Personal nach sich, das unregelmässig bzw. am Wochenende und in der Nacht arbeiten muss.

In den Spielzeiten 2001/2002 und 2002/2003 haben sich daraus für das Stadttheater Bern Mehrkosten von insgesamt 1'020'100 Franken ergeben. Anfang Dezember 2003 hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 500'000 Franken unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Stadt gleichzieht.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dem Stadtrat einen Nachkredit in Höhe von ebenfalls 500'000 Franken zu beantragen. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag. Für die Saison 2003/2004 und die folgenden Spielzeiten sind die Anforderungen der Arbeitsverordnung bei der Programmgestaltung und im Budget berücksichtigt und dürfen nicht mehr zu Mehraufwand führen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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