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14. Januar 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat erlässt Planungszone im Gebiet Schanzenstrasse/Schanzenbrücke/Bogenschützenstrasse

inf. Die Schweizerische Post beabsichtigt aufgrund betrieblicher Neustrukturierungen, das ihr gehörende Gebäude der Schanzenpost in den Jahren 2006 bis 2008 durch eine Gesamtumnutzung einer neuen Verwendung zuzuführen. Möglicherweise müssen dazu die geltenden Nutzungspläne angepasst werden. Zur Sicherung des nötigen Handlungsspielraums, unter anderem für die mit der Gesamtumnutzung verbundenen Verkehrsmassnahmen, hat der Gemeinderat beschlossen, für die Dauer von zwei Jahren eine Planungszone zu erlassen.

Die Planungszone ist eine der Nutzungsplanung dienende vorsorgliche Massnahme. Ihre Anwendung ermöglicht es der Behörde, präjudizierende Bauvorhaben in einem Gebiet, dessen Nutzungsordnung geändert oder ergänzt werden soll, zu verhindern. Die Planungszone wird mit der öffentlichen Auflage rechtswirksam.

Im Wirkungsbereich Schanzenstrasse – Schanzenbrücke – Bogenschützenstrasse bezweckt die Planungszone

  • die wichtigen öffentlichen Fusswegverbindungen zum Bubenbergplatz / Hirschengraben, zur Schanzenstrasse, zur geplanten überführung westlich der Schanzenbrücke und zur Postautoplattform / Bahnhofvorfahrt zu sichern;
  • insgesamt 800 öffentliche Veloabstellplätze an attraktiver Lage in Velostationen sicherzustellen;
  • eine zweite Bahnhofvorfahrt mit Kiss+Ride, Taxi- und Carstandplatz festzulegen;
  • die Gebäudeerschliessung auf die geplante Gestaltung der Schanzen-strasse und des Bubenbergplatzes / Bahnhofplatzes / Hirschengrabens sowie der Passerelle westlich der Schanzenbrücke auszurichten;
  • das Mass der Verkaufsflächen in der Geschäfts- und Gewerbezone zu regeln.

Informationsdienst der Stadt Bern

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