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17. November 2004 | Gemeinderat, Direktionen

Rahmenvertrag mit Stadtbauten Bern

Der Gemeinderat hat mit den Stadtbauten Bern (StaBe) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Rahmenvertrag konkretisiert das und die Eigentümerinnenstrategie des Gemeinderats. Er ist Grundlage und Instrument für eine möglichst professionelle, effektive und effiziente Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften. Zudem sind die Standards definiert, welche die StaBe insbesondere im Bereich Ökologie einzuhalten haben.

inf. Im Rahmenvertrag wird das öffentlich-rechtliche Gemeindeunternehmen Stadtbauten Bern beauftragt, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Immobilienbereitstellung für die Stadtverwaltung sicherzustellen. Die Verwaltung verpflichtet sich ihrerseits, den von ihr benötigten Raum und die damit verbundenen Dienstleistungen von StaBe zu mieten.

Gemäss Eigentümerinnenstrategie haben die StaBe bei ihrer Aufgabenerfüllung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sowie der Umwelt-, Behinderten- und Sozialgerechtigkeit in den Vordergrund zu stellen. Der Rahmenvertrag formuliert gestützt auf diese Grundsätze die Standards. So sind die StaBe namentlich an die Vorgaben von UMS (Umweltmanagementsystem der Stadt Bern) gebunden.

Der Vertrag legt auch die klare Rollenteilung zwischen der Verwaltung und dem öffentlich-rechtlichen Gemeindeunternehmen fest:

  • Die Stadt Bern ist Eigentümerin der StaBe. Der Gemeinderat macht die strategischen Vorgaben, regelt die Einzelheiten der Erfüllung des Leistungsauftrags und genehmigt das Budget, die Investitionsplanung und die Jahresrechnung.
  • Die Direktionen bestellen bei den StaBe diejenigen Immobiliendienstleistungen, die sie zur Erbringung ihrer Leistungen benötigen. Sie sind verantwortlich für die mengen- und zeitgerechte Bestellung.
  • Die StaBe sind Grundeigentümer der Liegenschaften im Verwaltungsvermögen und Auftragnehmer der Stadt Bern. Gestützt auf die definierten Vorgaben, decken sie die Immobilienbedürfnisse der Direktionen ab und stellen die Werterhaltung des Immobilienbestands sicher. Wo erforderlich oder zweckmässig, beschaffen die StaBe die erforderlichen Ressourcen auf dem Beschaffungsmarkt. Die StaBe sind verantwortlich für eine wirtschaftliche, qualitäts-, kosten- und termingerechte Dienstleistung.
  • Im Bereich der Kommunikation gegen aussen und insbesondere der Medienarbeit ist – nebst dem städtischen Informationsdienst – die jeweilige Bedürfnisdirektion federführend.

    Der Rahmenvertrag tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft und ist vorläufig drei Jahre gültig.

  • Informationsdienst der Stadt Bern

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