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11. Januar 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Entscheid des Gemeinderats über das Gesuch um Bewilligung der Kundgebung "Widerstand gegen das WEF"

Nach sorgfältiger Erwägung hat der Gemeinderat das Gesuch um Bewilligung der Kundgebung „Widerstand gegen das WEF“ abgelehnt. Bewilligen will er aber eine Platzkundgebung auf dem Bundesplatz unter der Voraussetzung, dass bestimmte Auflagen erfüllt sind.

inf. Der Gemeinderat hat sich eingehend mit dem Gewaltpotential von Anti-WEF-Kundgebungen und Zwischenfällen in den vergangenen Jahren auseinandergesetzt. Ferner hat er eine politische Einschätzung der Situation vorgenommen. Im Bewusstsein um die beiden Grundrechte der Versammlungsfreiheit und des Rechts auf Sicherheit der Person hat er eine Kompromisslösung beschlossen: Zwar weist er das Gesuch um Bewilligung zur Durchführung der Kundgebung „Widerstand gegen das WEF“ vom 7. Dezember 2004 ab. Er genehmigt aber die Durchführung einer Kundgebung am 22. Januar 2005 unter folgenden Auflagen:

  • Es wird eine Platzkundgebung, ausschliesslich auf dem Bundesplatz, zwischen 15.00 und 17.00 Uhr, durchgeführt.
  • Die Veranstalter erlassen einen sofortigen und nationalen Aufruf für eine friedliche Kundgebung.
  • Sie garantieren einen eigenen Ordnungs- und Sicherheitsdienst von mindestens 100 Personen.
  • Die Wegweisung ab Hauptbahnhof Bern ist ab Perron durch „Schilderung Personen“ via Schauplatzgasse sicherzustellen.
  • Die Veranstalter bezeichnen eine verantwortliche Ansprechperson und garantieren, dass diese vor, während und nach der Kundgebung in ständigem Kontakt mit der Polizei und den eigenen Ordnungs- und Sicherheitskräften steht.
  • Kundgebungsumzüge dürfen, weder vom Hauptbahnhof noch ab der Reithalle und zurück, keine durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine Fahrzeuge mitgeführt und keine mobilen Anlagen auf dem Bundesplatz errichtet werden. Erlaubt sind auf dem Bundesplatz nur eine Bühne und eine stationäre Lautsprecheranlage.
  • Den Weisungen der Polizei ist Folge zu leisten.

Die Veranstalter sind aufgefordert, sich bis zum 16. Januar 2005 verbindlich zu äussern, ob sie die Auflagen akzeptieren und für deren Einhaltung aktiv besorgt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Bewilligung für die Kundgebung „Widerstand gegen das WEF“ und die Kundgebung „Tanz gegen das WEF“ hinfällig bzw. nicht erteilt.

Der Gemeinderat hat die Veranstalter heute über den Entscheid informiert. Er fordert die Demonstrationswilligen nachdrücklich auf, eine friedliche Demonstration ohne Sachbeschädigungen und Gewalt durchzuführen. Sollte es am 22. Januar 2005 zu gewalttätigen Zwischenfällen kommen, hat die Stadtpolizei die entsprechenden Dispositionen getroffen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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