Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

3. Juni 2005 | Gemeinderat, Direktionen

Konzept gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Stadtverwaltung ist gemäss Gleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden gegen Diskriminierung durch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Um dies optimal zu gewährleisten, hat der Gemeinderat das bisherige Konzept überarbeitet. Damit soll vor allem die Anwendung für alle Beteiligten erleichtert werden. Weiterhin gilt: durch professionelle und niederschwellige Hilfsangebote und Gewährleistung von Vertraulichkeit sollen Betroffene seitens der Stadtverwaltung wirksame Hilfe erhalten. Der Gemeinderat setzte das neue Konzept mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Gemeinderat hat aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sein Konzept vom September 2003 überprüft. Er stellte dabei fest, dass es sich in den Grundzügen bewährt hat und zentrale Elemente (Präventionsmassnahmen, niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote) beibehalten werden sollen. Handlungsbedarf zeigte sich bezüglich der Anwendung des Konzeptes, vor allem was die besondere Verantwortung der Vorgesetzten im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie das Vorgehen bei Fällen von sexueller Belästigung anbetrifft.

Ende Mai 2005 hat der Gemeinderat das überarbeitete Konzept genehmigt und in Kraft gesetzt. Neben Präventionsmassnahmen werden Vorgehensmöglichkeiten zum Schutz und zur Unterstützung belästigter Personen aufgezeigt und die Verfahrensregeln und -rechte auch für die beschuldigten Personen ausdrücklich festgehalten.

Wesentliche Neuerungen sind Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Vorgesetzte, ein klar definiertes Interventionsverfahren bei sexueller Belästigung sowie Checklisten zur Unterstützung der verantwortlichen Personen und Stellen. Auch wurde der verwaltungsinterne Ausschuss gegen sexuelle Belästigung aufgelöst, da er seine Rolle als Schlichtungsbehörde und Fachinstanz nie richtig erfüllen konnte.

Mit einem neuen Vorgehen haben von sexueller Belästigung Betroffene auf unbürokratische Weise die Möglichkeit, Vorfälle zu melden und professionelle Unterstützung zu erhalten. Statt interner Vertrauenspersonen stehen externe, von der Stadtverwaltung unabhängige Kontaktstellen zur Verfügung, die im Einverständnis mit den Betroffenen die nötigen Schritte einleiten und sie begleiten und vertreten können. Wünscht die betroffene Person, dass weitere Schritte unternommen werden, erfolgt die Abklärung des Sachverhaltes durch eine juristische Fachperson des Personalamtes, bei der die betroffene, die beschuldigte sowie die vorgesetzte Person orientiert und angehört werden. Je nach Sachverhalt stehen danach drei Verfahrensmöglichkeiten offen: Der Verzicht auf die Einleitung eines Verfahrens, die Durchführung eines internen Schlichtungsverfahrens oder die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens. Als weitere Möglichkeit können sich Betroffene wie bis anhin an die Kantonale Schlichtungsstelle gegen Diskriminierungen im Erwerbsleben wenden.

Die Festschreibung der besonderen Verantwortung von Führungskräften für den Schutz ihrer Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung und die Auflösung des Ausschusses gegen sexuelle Belästigung führen zu einer Änderung des Personalreglements. Der Gemeinderat hat die entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Die Präventionsmassnahmen des Konzeptes sollen in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden.

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile