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5. April 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat fordert Anpassungen beim Polizeigesetz

Der Gemeinderat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort die Vorlage des Regierungsrats des Kantons Bern zur Teilrevision des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 ab. Der Gemeinderat verschliesst sich einer Reform des Polizeigesetzes oder einer engen Zusammenarbeit respektive Fusion des städti-schen Polizeikorps mit der Kantonspolizei nicht grundsätzlich. Er kann dem Pro-jekt aber nur zustimmen, wenn die Gesetzesrevision in entscheidenden Punkten angepasst wird und wenn die Bevölkerung der Stadt Bern, die bereits heute un-verhältnismässige Kosten für Sicherheitsleistungen tragen muss, stärker entlas-tet wird.

Der Gemeinderat ist skeptisch, ob das vom Kanton geplante Modell funktionieren kann. Strategische Entscheide und die Verantwortung werden dem untergeordneten Gemeinwesen belassen, dieses jedoch wird gezwungen, die operative Umsetzung beim Kanton mit einem Leistungsvertrag einzukaufen.

 

Zu kleine Synergiegewinne

Enttäuscht ist der Gemeinderat davon, dass durch Police Bern Synergiegewinne in der Höhe von lediglich rund 3 Millionen Franken anfallen sollen. Eine Einheitspolizei macht aus Sicht der Stadt Bern nur Sinn, wenn die Entlastung der städtischen Steuerzahlenden wesentlich höher ausfällt. Der Gemeinderat befürchtet zudem, dass die neuen Schnittstellen höhere Kosten zur Folge haben werden, als dies bei der bisher geltenden Regelung der Fall ist.

 

Problem Pensionskasse

Das Projekt Police Bern greift weiter im Bereich der Personalpolitik in die Kompetenz der Stadt ein, insbesondere in Bezug auf die Pensionskasse. Die Stadt hat beim Übertritt des Polizeikorps rund 10 Millionen Franken in die Pensionskasse einzuschiessen. Dies zu einem Zeitpunkt, da grosse Vorhaben hohe gebundene Ausgaben auslösen.

 

Vorschläge

Der Gemeinderat zeigt in seiner Antwort Vorschläge auf. Er ist der Ansicht, dass eine finanzielle Entlastung der Stadt im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs respektive der Abgeltung der Zentrumslasten geschehen könnte. Hier erwartet der Gemeinderat ein Bekenntnis des Regierungsrats und des Grossen Rats zu einer raschen und nachhaltigen Entlastung der Stadt. Im weiteren soll die Stadt nach Ansicht des Gemeinderats wählen können, ob sie gleich viel Sicherheit für weniger Geld oder mehr Sicherheit für gleich viel Geld braucht. Hier schlägt der Gemeinderat eine Verankerung dieser Wahlfreiheit im Polizeigesetz vor.

 

Anpassungen notwendig

Angesichts seiner Vorbehalte lehnt der Gemeinderat die Teilrevision des Polizeigesetzes in der vorgeschlagenen Form ab. Er anerkennt die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der Projektorganisation und unterstützt nach wie vor die zahlreichen operativen Klärungen. Der Gemeinderat verschliesst sich damit einer Reform des Polizeigesetzes oder einer engen Zusammenarbeit respektive Fusion des städtischen Polizeikorps mit der Kantonspolizei nicht grundsätzlich. Er kann den eingeschlagenen Weg aber nur mittragen, wenn die Gesetzesrevision in entscheidenden Punkten angepasst wird und wenn die Bevölkerung der Stadt Bern, die bereits heute unverhältnismässige Kosten für regionale, kantonale oder gar nationale Polizei- und Sicherheitsleistungen tragen muss, stärker entlastet wird. Bezüglich Einbezug der Stimmberechtigten schlägt der Gemeinderat vor, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat eine freiwillige Volksabstimmung beantragt.

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Titel Bearbeitet Grösse
Vernehmlassungsantwort des Gemeinderats (DOC, 122.0 KB) 20.04.2006 122.0 KB

Abteilung Kommunikation der Stadt Bern

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