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16. August 2006 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung BärenPark geht in die öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat die Durchführung der öffentlichen Auflage der Überbauungsordnung Uferschutzplan Klösterliareal/altes Tramdepotareal beschlossen. Auf dem Areal soll der BärenPark entstehen.

Der Gemeinderat hat beschlossen die öffentliche Auflage durchzuführen, nachdem das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung im Juli 2006 die Genehmigung der Planung in Aussicht gestellt hat.

Die nun vorliegende Überbauungsordnung weist gegenüber der im September 2004 zur Mitwirkung aufgelegten Fassung folgende Änderungen auf:

  • Der Uferweg wird unter dem Bogen der Nydeggbrücke hindurch anstatt mit einem Brückendurchstich auf das Klösterliareal geführt.
  • Die naturnahe Gestaltung des Areals mit Bäumen, Sträuchern und Wiesenflächen wird vorgeschrieben.
  • Die neuen Stützmauern um den BärenPark dürfen in Abweichung von den Aaretalschutzvorschriften bis zu 4.50 m hoch sein und müssen nicht bepflanzt werden.

Die zur Umzonung beantragte Fläche bleibt unverändert und lässt so die Option einer allfälligen späteren Erweiterung des redimensionierten BärenParks offen. Im Rahmen des Auflageverfahrens für die Überbauungsordnung wird nun auch das Bau- und Rodungsgesuch für den BärenPark publiziert.

Abteilung Kommunikation

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