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2. Mai 2007 | Gemeinderat, Direktionen

Mitwirkungsauflage für den Zonenplan Weiler und Schutzzonen Bern-West

Der Gemeinderat hat für den Zonenplan Weiler und Schutzzonen Bern-West die Mitwirkungsauflage beschlossen. Mit dem Zonenplan sollen in den Weilern Riedbach, Matzenried, Riedern und Niederbottigen Weilerzonen für eine erweiterte landwirtschaftliche Nutzung erlassen werden. Weiter sind ergänzende Bauzonen für das Gebiet Bern West vorgesehen. Mit neuen Land-schaftsschutzzonen wird eine Forderung aus dem Teilrichtplan Landschaft für den Stadtteil VI erfüllt. Der Zonenplan muss den Stimmbürgerinnen und Stimm-bürgern der Stadt Bern vorgelegt werden. Die Volksabstimmung ist für Juni 2008 vorgesehen.

Weilerzonen: Im regionalen Richtplan Weilerzonen sind Kriterien aufgeführt, wonach Weilerzonen zur Erhaltung sowie massvollen Erneuerung und Ergänzung von geschlossenen Kleinsiedlungen im ländlichen Raum abgegrenzt werden können. Aufgrund dieser Kriterien wurden für die Stadt Bern die Weiler Riedbach, Matzenried, Riedern und Niederbottigen anerkannt. Die Vorschriften für Weilerzonen erlauben Um- und Ausbauten von bestehenden Gebäuden über das Mass hinaus, welches in der Landwirtschaftszone erlaubt ist. Neubauten sind nur als Nebenbauten erlaubt.

 

Neue Bauzonen: Nebst den Weilerzonen werden auf bereits überbauten Grundstücken drei neue Bauzonen vorgeschlagen. Die neue Zone bei der Schiessanlage Riedbach bezweckt Bauten und Anlagen für Freizeit und Sport und Verwaltungsbauten auf Flächen, die nicht mehr landwirtschaftliche genutzt werden. Beim Ausbildungszentrum Riedbach sollen in den Gebäuden Manneriedstrasse 29/33/35 private Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden, nachdem für den Zivilschutz kein unmittelbarer Bedarf als Ausbildungsstandort mehr besteht.

 

Entlang der Bottigenstrasse im Gebiet Flühli werden etwa 40 überbaute Parzellen, die heute in der Landwirtschaftszone liegen, einer ordentlichen Bauzone zugeteilt. Beim Weiler Niederbottigen schliesslich wird vorgeschlagen, eine Zone für den Reitsport auszuscheiden.

 

Landschaftsschutzzonen: Die Landschaftsschutzzonen gemäss Nutzungszonenplan 1975 umfassen die Waldränder des Stegenwaldes und des Forsts und das Ufer des Gäbelbaches. Diese Zonen sollen nun gemäss dem kürzlich vom Gemeinderat beschlossenen Teilrichtplan Landschaft für den Stadtteil VI erweitert werden. Gemäss den Vorschriften sind in diesen Zonen keine Bauten möglich. Bestehende Bauten dürfen erweitert werden, sofern dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist.

 

 

Gemeinderat der Stadt Bern

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